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Stadt befragt Osnabrückerinnen und Osnabrücker zu Stadtentwicklung der Zukunft

Umfrage der Stadt Osnabrück (Screenshot)

Die Stadt befragt aktuell Osnabrückerinnen und Osnabrücker zur Stadtentwicklung der Zukunft. Auf diesem Wege soll festgestellt werden, wo es Verbesserungsbedarf gibt.

Mit dem Stadtentwicklungsprogramm (STEP) möchte die Stadt Osnabrück bis Sommer 2023 Leitlinien zusammenstellen, die verfolgt werden sollen, damit die Stadt auch in Zukunft lebenswert bleibt. Dafür soll analysiert werden, wo die Stärken Osnabrücks liegen und wo es Verbesserungsbedarf gibt. Expertinnen und Experten auf diesem Gebiet sind neben Vertretern von Verwaltung, Institutionen und Politik die Menschen, die in Osnabrück leben. Deshalb findet bis zum 30. April eine Online-Umfrage statt. Anonym teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

Klimawandel genießt Priorität

Ziel ist es, Wege zu finden, mit den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft umzugehen. Über allem stehen der Klimawandel und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Klimaanpassung. Doch auch der demografische Wandel, die Individualisierung und Pluralisierung der Gesellschaft sowie die Mobilitätswende stellen die Stadt vor Herausforderungen. Das alles steht vor dem Hintergrund von Flächenknappheit. Um die Stadt in den kommenden 15 Jahren den Bedürfnissen der Menschen entsprechend weiterentwickeln zu können, soll die Umfrage Antworten liefern, welche Aspekte der Siedlungsentwicklung ihnen am wichtigsten sind.

Dabei geht es darum, wie die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Wo sollen Wohnflächen entstehen und wo können Gewerbeflächen entwickelt werden? Wo ist Platz für Freiräume und wie sollen diese gestaltet werden? Welche Aspekte sollen bei der Bebauung besonders berücksichtigt werden? Ziel ist es, Schwerpunkte zu setzen und Bereiche zu definieren, in denen Handlungsbedarf besteht.

Die Online-Umfrage ist unter www.osnabrueck.de/step abrufbar. Die Teilnahme dauert weniger als zehn Minuten. Der Auftrag, ein integriertes Stadtentwicklungsprogramm aufzulegen, geht auf eine Entscheidung des Rates aus dem Januar 2019 zurück.


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