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Startseite Deutschland & die WeltStaatsrechtlerin: Alter Bundestag darf neue Schuldenregeln beschließen
Deutschland & die Welt

Staatsrechtlerin: Alter Bundestag darf neue Schuldenregeln beschließen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 6. März 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 6. März 2025
Foto: dts
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Die aktuelle Diskussion um die geplanten Verschuldungsregeln von Union und SPD wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger äußerte sich hierzu und sieht keine verfassungsrechtlichen Hindernisse, das Vorhaben noch vom alten Bundestag beschließen zu lassen. Sie betonte die Handlungsfähigkeit des aktuellen Parlaments bis zum Zusammentreten des neu gewählten Bundestages.

Verfassungsrechtliche Einschätzung

Die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf argumentiert, dass der alte Bundestag bis zum offiziellen Zusammentritt des neuen Parlaments voll handlungsfähig sei. „Aus staatsrechtlicher Sicht ist der alte Bundestag vollumfassend handlungs- und entscheidungsfähig, bis der neu gewählte Bundestag zusammentritt“, sagte Schönberger dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe). Schönberger sieht auch keine rechtlichen Einwände gegen eine Verkürzung des Gesetzgebungsprozesses auf eine Lesung, solange die Rechte der Abgeordneten gewahrt bleiben.

Kurzfristige Lesungen

Schönberger erklärte weiter, dass eine Verkürzung der Lesungen verfassungsrechtlich zulässig wäre, sofern den Abgeordneten genügend Zeit zum Bilden einer Meinung über die Vorlagen eingeräumt wird. „Auch die Verkürzung auf nur eine Lesung ist verfassungsrechtlich möglich, sofern dabei die Abgeordnetenrechte gewahrt bleiben, das heißt, den Abgeordneten genug Zeit bleibt, sich eine Meinung zu den Vorlagen zu bilden“, so Schönberger weiter. Sie äußerte die Meinung, dass die Vorlagen inhaltlich nicht allzu komplex sein dürften und das entsprechend umsetzbar sei.

Prozess des Zusammentritts

Einen weiteren Aspekt beleuchtete Schönberger im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt, wann der neue Bundestag zusammentritt. Sie wies darauf hin, dass dies im Grundgesetz nicht geregelt sei, und erklärte: „Wer entscheidet, wann der neue Bundestag zusammentritt, ist allerdings im Grundgesetz nicht geregelt.“ Es sei jedoch in der Praxis üblich, dass der alte Bundestagspräsident diesen Zeitpunkt festlege.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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