Die Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende, Björn Höcke, steht erneut im Visier der Staatsanwaltschaft Halle. Ihm wird vorgeworfen, Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verwendet zu haben.
Anklage gegen AfD-Politiker
Am 21. März hat die Staatsanwaltschaft Halle eine weitere Anklage gegen den Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Halle erhoben. Der AfD-Politiker soll bei einer Veranstaltung der Partei in Gera am 12. Dezember 2023 die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP „Alles für Deutschland“ verwendet haben.
Vorwurf der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, trotz „Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit“ erneut die Losung ausgesprochen zu haben. Er soll den ersten Teil der Losung – „Alles für“ – selbst geäußert und das Publikum durch Gesten dazu animiert haben, den zweiten Teil – „Deutschland“ – zu rufen.
Reaktion des Angeklagten
Bislang hat sich der Angeklagte nicht zur Sache geäußert. Allerdings bedeutet die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts keine Vorverurteilung und es gilt die Unschuldsvermutung.
Verfahrensablauf
Die Staatsanwaltschaft Halle hat beantragt, das Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit einem bereits am Landgericht Halle anhängigen Verfahren zu verbinden. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss allerdings zunächst das Landgericht entscheiden.
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