Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Ermittlungen gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Marcel Queckemeyer aus Bippen (Landkreis Osnabrück) aufgenommen.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte die Ermittlungen gegenüber dem NDR. Queckemeyer steht im Verdacht, zwei Grüne-Landtagsabgeordnete bedroht zu haben. Der Vorfall ereignete sich Mitte Dezember im Landtag in Hannover, dabei soll der AfD-Politiker gesagt haben: „Die Grünen müssen abgewählt werden. Die muss man niedertreten und dann weg.“
Queckemeyer entschuldigte sich später für seine Wortwahl
Eine der betroffenen Grünen-Abgeordneten soll daraufhin Strafanzeige gegen Queckemeyer erstattet haben. In einer späteren Stellungnahme im Landtag räumte Queckemeyer daraufhin ein, sich in der Wortwahl vergriffen zu haben. Er entschuldigte sich bei den Abgeordneten, falls sie sich beleidigt oder bedroht gefühlt hätten.
Grünen-Politiker Volker Bajus reichte die Entschuldigung nicht
Der aus Osnabrück stammende parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag, Volker Bajus, wollte die Entschuldigung nicht annehmen. Er schrieb dazu in einem Statement am 13. Dezember 2023: „Die Entschuldigung des AfD-Abgeordneten Queckemeyer alleine reicht nicht. Andere Abgeordnete zu bedrohen oder einzuschüchtern, ist mehr als nur eine Beleidigung. Das ist ein Angriff auf das gesamte Parlament. Die AfD-Fraktion bleibt die Antwort schuldig, wie sie mit Marcel Queckemeyer im Weiteren verfährt und sicherstellen will, dass solche Entgleisungen künftig unterbleiben. Eine Strafanzeige wird von den Betroffenen gerade geprüft und ist in Vorbereitung.“
Landtag in Hannover fehlen die Möglichkeiten Ordnungsgelder zu verhängen
Bajus regte im Dezember an, dass auch im Niedersächsischen Landtag, analog dem Bundestag oder dem Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Möglichkeit geschaffen werden solle, bei Störungen der Ordnung im Plenargebäude ein Ordnungsgeld zu verhängen.
Die Staatsanwaltschaft Hannover wird nun prüfen, inwieweit die Äußerungen Queckemeyers eine strafrechtliche Relevanz haben.