Staatliche Hilfe für Gewaltopfer auf historischem Tiefpunkt
Die staatliche Hilfe für Gewaltopfer erreichte im vergangenen Jahr einen neuen historischen Tiefpunkt, berichtet die Hilfsorganisation „Weißer Ring“. Demnach lehnten die Versorgungsämter 47,3 Prozent aller Anträge auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz ab, noch mehr als im Minus-Rekordjahr 2021 (46,6 Prozent).
Weniger Anträge und schlechtere Antragsquote
Auch die Antragsquote ist laut „Weißem Ring“ so schlecht wie nie zuvor. Sie liegt nur noch bei 7,6 Prozent im Vergleich zu den erfassten Gewalttaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (15.021 Anträge, 197.202 Taten). Im Vorjahr waren es noch 9,1 Prozent, der zweitniedrigste Wert seit Erfassung der Zahlen, so die Organisation.
Appell an die Politik
„Es ist ein Trauerspiel“, kommentierte Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des „Weißen Rings“. „Jedes Jahr veröffentlichen wir die aktuellen Zahlen zur Opferentschädigung, jedes Jahr mahnen wir bei Politik in Bund und Ländern Verbesserungen an – und trotzdem müssen wir im Folgejahr regelmäßig neue Negativrekorde vermelden.“
Opfer unverschuldet in Not
Biwer betonte, dass der Staat jedes Jahr Tausende Menschen hilflos zurücklasse, die unverschuldet in Not geraten seien. Das 1976 verabschiedete Opferentschädigungsgesetz (OEG) verpflichtet den Staat, Opfern von Gewalttaten, wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch, Unterstützung zu bieten. Der Staat soll laut Gesetz zum Beispiel Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur