In der Ampel-Koalition gibt es Bestrebungen das Bundesverfassungsgericht besser vor möglichen Entmachtungsversuchen zu schützen. Vertreter der SPD und der FDP schlagen eine Änderung des Grundgesetzes vor, die eine Zweidrittel-Mehrheit für Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz erfordern würde. Die Idee folgt Sorgen um ein Erstarken extremer Parteien und deren möglicher Einfluss auf die zentrale Kontrollinstanz.
Plädoyer für stärkeren Schutz des Bundesverfassungsgerichts
Vertreter der SPD und FDP setzen sich für eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts ein. Sie plädieren für eine Änderung des Grundgesetzes, die das Gericht gegen potenzielle Entmachtungsversuche schützen soll. Johannes Fechner, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, sagte der „Welt am Sonntag“: „Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden. Daraus sollten wir eine Zweidrittel-Mehrheit machen.“
Schutz vor Feinden der Demokratie
Stephan Thomae, der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, äußerte ähnliche Ansichten. „Wir müssen den Parlamentarismus und die Verfassungsgerichtsbarkeit resilienter gegen Feinde der Demokratie machen. Wesentliche Strukturen des Bundesverfassungsgerichts sollten im Grundgesetz verankert werden“, sagte Thomae. Seiner Ansicht nach gehören dazu die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate und die Festlegung bestimmter Betriebsabläufe.
Furcht vor Einflussnahme extremer Parteien
Der Antrieb für diese Überlegungen resultiert aus Befürchtungen bezüglich erstarkender extremer Parteien. Sollten diese eine parlamentarische Mehrheit erlangen, könnte das Bundesverfassungsgericht als Kontrollinstanz verhältnismäßig leicht ausgeschaltet werden. Fechner bekräftigt diese Sorge mit einem Hinweis auf das Ausland: „Wir haben in Polen erlebt, wie schnell ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden kann, wenn einfache Mehrheiten die Arbeitsweise des Gerichts ändern können.“
Darüber hinaus könnte theoretisch „ein dritter Senat eingerichtet und die Geschäftsverteilung so geändert werden, dass bestimmte Entscheidungen in diesem dritten Senat getroffen werden müssten“, fügte Thomae hinzu. Dies könnte dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht, ein wichtiger Kontrolleur der Macht und Hüter der Verfassung, lahmgelegt wird. Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung würde eine Zweidrittel-Mehrheit erfordern, was eine Zustimmung der CDU und CSU notwendig machen würde.
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