Angesichts der verfassungswidrigen Umwidmung von Corona-Geldern in Klimaschutz- und Transformationsausgaben wächst in der SPD der Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), sich umfassend zu erklären. Einige Abgeordnete der Partei fordern eine Rede an die Nation und kritisieren vor allem die möglichen Auswirkungen auf den Sozialstaat.
Scholz muss Stellung beziehen
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird von Parteikollegen aufgefordert, sich zu den tiefgreifenden Auswirkungen der verfassungswidrigen Umschichtung von Corona-Geldern zu äußern. Axel Schäfer, Bundestagsabgeordneter der SPD, sagte in einem Interview mit der “Süddeutschen Zeitung”: “Er muss sagen, das war eine Fehleinschätzung”. Schäfer fügte hinzu, dass Scholz eine Rede an die Nation halten solle, “in der er deutlich macht, dass unser Land vor den größten Herausforderungen steht, die je eine Regierung in der Geschichte der Bundesrepublik zu bewältigen hatte”.
Auswirkungen auf zukünftige Haushalte
Die Idee der Umwidmung von 60 Milliarden Euro an nicht verbrauchten Corona-Hilfen in einen Klima- und Transformationsfonds (KTF) geht primär auf Scholz zurück. Das Verfassungsgericht hat diese Praxis letzte Woche jedoch für verfassungswidrig erklärt, was nun auch andere Nebenhaushalte, wie den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, in Frage stellt. Das Finanzministerium hat zudem die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2023 gesperrt.
Sehr differente Politikausrichtung der Koalition
Die Ampelkoalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, steht vor einer Herausforderung, da die FDP vor allem bei den Sozialausgaben Einsparungen vorschlägt, ohne jedoch die Schuldenbremse aussetzen zu wollen. Laut der “Süddeutschen Zeitung” hieß es in SPD-Kreisen: “Die wittern die Chance, die Axt an den Sozialstaat zu legen”.
Mögliche Verletzung der Schuldenbremse
Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Regierung für dieses Jahr die Schuldenbremse nicht einhalten kann und nachträglich eine Notlage erklären muss. Dies liegt daran, dass die Regierung Kredite aus dem KTF und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds genutzt, jedoch nicht im laufenden Jahr auf die Schuldenbremse angerechnet hat. Das Verfassungsgericht hat diese Praxis nun gekippt.
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