Die SPD-Rechtsexpertin Carmen Wegge fordert die Justizminister der Länder auf, den Jura-Lehrplan zu überarbeiten und das Sexualstrafrecht verbindlich in das Studium zu integrieren. Damit solle der Opferschutz verbessert und die Rechtsprechung im Bereich sexualisierter Gewalt gerechter werden, so Wegge. Zudem dringt sie darauf, die Istanbul-Konvention spätestens zum zweiten Staatsexamen zum Pflichtstoff zu machen.
Forderung nach Reform des Jura-Lehrplans
Die SPD-Rechtsexpertin Carmen Wegge hat die Justizminister der Länder aufgefordert, den Jura-Lehrplan zu überarbeiten und darin Sexualstrafrecht aufzunehmen. Dem Nachrichtenmagazin Focus sagte sie: „Das Jurastudium ist der richtige Ansatzpunkt, um den Opferschutz zu verbessern und zu einer gerechteren Rechtsprechung zu kommen“. Zugleich kritisierte sie: „Sexualstrafrecht ist aber aktuell nicht Bestandteil des Curriculums im Jurastudium.“
„Lücke in der Ausbildung“ beim Sexualstrafrecht
Die Sozialdemokratin sieht in der fehlenden Verankerung des Sexualstrafrechts im Studium eine deutliche Schwachstelle. Diese Lücke in der Ausbildung verstärke das häufig fehlende Verständnis für die Dynamiken sexualisierter Gewalt, warnte sie. Wer später in Strafverfolgungsbehörden, Gerichten oder als Strafverteidiger arbeite, müsse sich aber damit auseinandersetzen.
Istanbul-Konvention als Pflichtstoff gefordert
Nach den Vorstellungen von Carmen Wegge soll auch die Istanbul-Konvention verbindlich im Jurastudium behandelt werden. Das gleiche gelte für die Istanbul-Konvention, die spätestens zum 2. Examen Pflichtstoff sein solle, fügt Wegge laut Focus hinzu. Sie machte zudem deutlich, dass sie eine Befassung der Länderminister mit dem Thema erwartet: „Ich würde es begrüßen, wenn sich die nächste Justizministerkonferenz genau mit diesem Thema beschäftigen würde.“
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