Die deutschen SPD-Politiker Anke Rehlinger und Peter Tschentscher plädieren für Vorsicht bei der Beantragung eines Parteiverbotsverfahrens. Sie betonen, dass ein solches Verfahren nur dann eingeleitet werden sollte, wenn es nach menschlichem Ermessen sicher zum Erfolg führt und warnen vor den Folgen eines Scheiterns.
Warnungen vor voreiligem Parteiverbotsverfahren
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (beide SPD) haben vor den Gefahren eines möglichen Scheiterns eines Parteiverbotsverfahrens gewarnt. „Ein Verbotsverfahren ist sehr sensibel und es sollte nur dann angestoßen werden, wenn es nach menschlichem Ermessen sicher zum Erfolg führt“, sagte Rehlinger gegenüber der „Welt“ (Montagausgaben). Sie weiter: „Sonst organisiert man der Partei einen desaströsen Erfolg, den sie ausschlachten wird.“ Tschentscher teilte diese Meinung und fügte hinzu: „Ein Verbotsverfahren darf kein Bumerang werden.“ Es sollte daher erst eingeleitet werden, wenn ausreichende Beweise und Informationen vorliegen, um ein Verbot auch gerichtlich durchzusetzen.
Bedenken und Forderungen anderer SPD-Politiker
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bezeichnete die AfD als „politischen Arm der rechtsextremistischen Verfassungsfeinde in Deutschland“. Sie führte aus, dass die Politik der AfD „ganz vielen Menschen in Deutschland Angst“ mache und betonte, dass dies nicht geduldet werden könne. Als Reaktion sendet sie „ein klares Signal der Solidarität und des Schutzes durch den demokratischen Rechtsstaat“ an alle, die von der AfD zum Feind erklärt wurden.
Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) nannte die Voraussetzungen für eine Eindämmung der AfD. Dazu gehören seiner Ansicht nach „eine Politik, die Sicherheit und Orientierung vermittelt“, sowie „das ganz persönliche Bekenntnis von immer mehr Menschen zu unserer Demokratie gegenüber anderen“.
✨ durch KI bearbeitet, .