Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner begrüßt die Gründung einer unabhängigen Kommission zur Untersuchung von Terrorvorwürfen gegen das UN-Palästinenserhilfswerk (UNRWA) und fordert mehr europäisches Engagement im Nahostkonflikt. Eine humanitäre Katastrophe durch die Abschaffung von UNRWA ohne Alternative lehnt er jedoch ab.
Untersuchung von UNRWA und Aufruf zu mehr Engagement
Ralf Stegner (SPD) äußerte in der „Rheinischen Post“ seine Unterstützung für die neu gegründete Kommission zur Untersuchung von Terrorismusvorwürfen gegen UNRWA. „Was diese Kommission macht, scheint mir der richtige Ansatz zu sein, um zu einer Veränderung zu kommen, die möglicherweise heißen kann, dass etwas anderes an die Stelle der UNRWA treten könnte, wenn es nicht gelingt, die strukturellen Probleme zu lösen“, sagte er. Allerdings warnte er, dass eine Abschaffung der UNRWA ohne Alternativen eine humanitäre Katastrophe auslösen könnte.
Mehr Initiative in der EU gefordert
Zusätzlich fordert der Bundestagsabgeordnete ein stärkeres Engagement Europas im Nahostkonflikt. „Die EU hat diplomatisch kolossal versagt: Aus Europa oder Deutschland gab es bislang keine diplomatischen Initiativen, die den Weg zu einer Lösung des Konflikts bereiten könnten, indem Sicherheitsinteressen Israels, Kampf gegen Terrorismus und Antisemitismus und Humanität und Selbstbestimmung für das palästinensische Volk zusammengeführt werden.“
UNRWA und die Genfer Flüchtlingskonvention
Nach Angaben des Heidelberger Völkerrechtlers Matthias Hartwig, zitiert in der „Rheinischen Post“, ist UNRWA der Grund, warum die Genfer Flüchtlingskonvention nicht für palästinensische Flüchtlinge gilt. Doch wenn sich die UNRWA aus finanziellen Gründen zurückzieht, „zieht das nach meinem Verständnis nach sich, dass die betroffenen Personen in den Genuss der Genfer Flüchtlingskonvention kommen.“ Dies würde palästinensischen Flüchtlingen die Möglichkeit eröffnen, in der EU Asyl zu beantragen.
Der emeritierte Professor für internationales Flüchtlingsrecht und frühere UN-Berater Guy Goodwin-Gill bezeichnet den entsprechenden Artikel 1D der Genfer Flüchtlingskonvention als „eine bedingte Einschlussklausel“, was die Aussagen von Hartwig unterstützt.
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