Die Innenminister der SPD in Bund und Ländern drängen auf ein strengeres Vorgehen gegen die AfD, um die Integrität der Parlamente zu wahren. Darüber hinaus fordern sie eine Offenlegung der Beschäftigten der Fraktionen und Abgeordneten, eine gesetzliche Regelung für die Bundestagspolizei und eine Verschärfung bestimmter Straftatbestände.
Stärkere Bekämpfung von Extremismus
Laut einem Bericht des „Spiegel“ steht in einem Entwurf für ein Ministertreffen der SPD-Innenminister, dass „Angehörige verfassungsfeindlicher Bestrebungen und andere Extremisten vom Zugang zu Räumen, vertraulichen Dokumenten und Informationen zuverlässig auszuschließen“ sind. Im Fokus des Treffens mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihren sozialdemokratischen Kollegen aus den Ländern stehen die Wehrhaftigkeit der Demokratie und der Kampf gegen Extremisten.
Die Minister unterstützen laut ihrer Aussage „ausdrücklich die Überlegungen, die eine Offenlegung der Beschäftigten der Fraktionen und Abgeordneten und gegebenenfalls deren Sicherheitsüberprüfung einschließlich einer Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern vorsehen“.
Neue Regelung für Bundestagspolizei und Straftatbestände
Darüber hinaus sprechen sich die SPD-Innenminister in ihrem Entwurf für eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Bundestagspolizei aus. Hierzu könnte auch die Befugnis zur Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern gehören. Thüringens Innenminister Georg Maier betonte gegenüber dem „Spiegel“: „Die AfD greift die Demokratie von innen an. Wenn Extremisten als Mitarbeiter in Parlamente eingeschleust werden, müssen wir dem einen Riegel vorschieben.“
Die Minister richten sich zudem für eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und die Einführung eines Straftatbestandes der unzulässigen Interessenwahrnehmung aus. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der Affären um die AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah und Petr Bystron.
Verfassungsfeinde von Wahlämtern fernhalten
Des Weiteren fordern die SPD-Innenminister, dass der Zugang von Verfassungsfeinden zu demokratischen Wahlämtern „so effektiv wie verfassungsrechtlich möglich verhindert werden“ soll. Sie schlagen vor, die Ausweitung des Wählbarkeitsausschlusses zu prüfen, insbesondere in Fällen von Volksverhetzung oder der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.
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