Der SPD-Innenexperte Lars Castellucci betont, dass das Urteil des OVG Münster keine Auswirkungen auf Abschiebungen von Schwerstkriminellen oder Terroristen nach Afghanistan und Syrien hat. Man sollte, so der Politiker, erst dann über eine Abschiebung entscheiden, wenn die Sicherheitsfrage geklärt ist.
Keine überstürzten Schlussfolgerungen
Lars Castellucci warnte in einem Interview mit der “Rheinischen Post” davor, voreilige Schlüsse aus dem viel beachteten Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster zu ziehen. “Das Urteil des OVG Münster sagt nichts zur Frage von Abschiebungen von Schwerstkriminellen oder terroristischen Gefährdern, sondern zum sogenannten subsidiären Schutz”, sagte der SPD-Politiker. “Beide Themen sollte man trennen.”
Der spezifische Fall
Im konkreten Fall handelte es sich um einen Straftäter aus Syrien, der vor dem Verwaltungsgericht den vollen Schutzstatus als Flüchtling einklagen wollte. “Zuvor hatte er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Schutzstatus eines Abschiebungsverbots erhalten. […] Wer in Deutschland eine Straftat begeht, muss diese zunächst mindestens überwiegend hier verbüßen”, erläuterte Castellucci.
Bewertung der Sicherheitssituation
Ob danach eine Abschiebung erfolge, solle auch “daran beurteilt werden, was für unsere Sicherheit sinnvoller ist”. Castellucci fügte hinzu: “Terroristen weiß ich lieber in einem deutschen Gefängnis als in einem Terrorcamp in Afghanistan, in dem sie nur für den nächsten Einsatz vorbereitet werden.”
Zukünftige Regelungen und Europa
Die Bundesregierung arbeite derzeit daran, zu klären, wie Abschiebungen von Schwerstkriminellen und Terroristen nach Syrien oder Afghanistan realisiert werden können. Einbezogen würden dabei aktuelle Lageberichte. Der Politiker betonte zudem die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Lösung: “Perspektivisch braucht es eine gemeinsame europäische Lösung, die im Rahmen der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems erarbeitet und umgesetzt werden muss”, forderte Castellucci.
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