Die SPD hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD weiterhin für möglich. Trotz eines Kölner Gerichtsbeschlusses, der dem Verfassungsschutz vorläufig enge Grenzen setzt, verweist die Partei auf rechtliche Optionen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, betont, dass die Voraussetzungen eines Parteiverbots weiterhin geprüft werden könnten.
SPD schließt Verbotsantrag nicht aus
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, unterstrich gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dass ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD aus Sicht der SPD weiter auf der Tagesordnung steht. "Die Prüfung eines Parteienverbots vor dem Bundesverfassungsgericht ist nicht vom Tisch", sagte Wegge der Zeitung am Freitag.
"Hier gibt es andere Voraussetzungen. Geprüft werden kann etwa das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und ob durch die AfD der Bestand der Bundesrepublik gefährdet wird", erklärte sie der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Reaktion auf Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln in einem Eilverfahren. Das Gericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf.
Wegge bewertete dies gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" kritisch, hob aber auch einen aus ihrer Sicht positiven Aspekt hervor: "Ich hätte mir eine andere Entscheidung erhofft. Aber positiv zu bewerten ist, dass das VG Köln auch festgestellt hat, dass es starke verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD gibt", sagte Wegge. Mit Blick auf das noch ausstehende Hauptsacheverfahren sagte sie weiter: "Im Hauptsacheverfahren wird der Verfassungsschutz noch mehr vorlegen können. Das Gericht kann sich zum Beispiel auch Parlamentsreden anschauen."
Beschluss der SPD und rechtlicher Rahmen
Auf ihrem Parteitag im Sommer vergangenen Jahres hatte die SPD einstimmig beschlossen, ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Schon damals war eine Mehrheit im Bundestag für einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht nicht in Sicht.
Dennoch zeigte sich Wegge gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zuversichtlich. "Wir sind bei der Frage, ob ein Verbotsverfahren geprüft werden sollte, in engem Austausch mit unserem Koalitionspartner", sagte sie. "Ich sehe da vor allem in den Ländern Bewegung."
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht wird allerdings nicht von selbst tätig, nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
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