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SPD-Generalsekretär fordert Grüne zur Unterstützung von Cannabis-Gesetz auf

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert drängt die Grünen dazu, sich im Bundesrat für die Durchsetzung des Cannabis-Gesetzes einzusetzen. Während die Entscheidung am Freitag ansteht, wächst die Kritik auch aus SPD-geführten Ländern sowie aus Ländern mit grüner Beteiligung.

Kühnert: Grüne müssen mehr tun

In einer Aussage gegenüber der „Rheinischen Post“ am Donnerstag äußerte Kevin Kühnert die Hoffnung, dass viele der noch unentschlossenen Länder für eine Enthaltung und nicht für eine Berufung des Vermittlungsausschusses stimmen und das Cannabis-Gesetz durchbringen. Dabei sah er insbesondere die Grünen in der Pflicht. „Um es klar zu sagen: Die Grünen wollten dieses Gesetz besonders dringlich, sie sind an elf Landesregierungen beteiligt“, sagte er. „Es wäre nicht gut erklärbar, dass die Partei, die mit am stärksten dafür gekämpft hat, es am Ende nicht schafft, ihre Landesregierungen zumindest zu einer solchen Enthaltung zu bewegen.“

Druck auf den Bundesrat wächst

Das Cannabis-Gesetz, das eine Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene vorsieht, steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats. Obwohl die Länderkammer das Gesetz nicht ablehnen kann, kann sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Dieses Vermittlungsverfahren würde die Reform zumindest verzögern, möglicherweise sogar obsolet machen. Laut Berichten haben unionsgeführte Länder angekündigt, ein Vermittlungsverfahren für eine Blockade des Gesetzes nutzen zu wollen.

Wachsende Kritik

Die Ablehnung des Gesetzes beschränkt sich allerdings nicht nur auf die CDU und CSU. Auch aus SPD-geführten Ländern und Ländern mit Beteiligung der Grünen wird Kritik laut. Dabei bleibt die Rolle der Grünen, die in elf Landesregierungen beteiligt sind und das Gesetz stark befürwortet haben, weiterhin im Fokus der Debatte.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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