SPD-Fraktionsvize mahnt Verbindlichkeit bei Klimaschutz-Maßnahmen an

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil zur Klimapolitik der Bundesregierung gefällt, welches die Wichtigkeit von verbindlichen Maßnahmen im Klimaschutz betont. Matthias Miersch, SPD-Fraktionsvize, hebt die Bedeutung der Verbindlichkeit hervor und kritisiert zugleich Vorschläge, die eine Verschiebung von Klimaschutzmaßnahmen beinhalten.

Verbindlichkeit als zentraler Faktor im Klimaschutz

Matthias Miersch, SPD-Fraktionsvize, unterstreicht die Notwendigkeit der Verbindlichkeit im Klimaschutzgesetz, im Zuge des kürzlich gefällten Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Miersch erklärte gegenüber der “Rheinischen Post”: “Im Klimaschutzgesetz haben wir die Klimaziele zum ersten Mal rechtlich verbindlich festgelegt.” Er betonte die Verbindlichkeit in den Diskussionen um das Klimaschutzgesetz immer wieder: “In all den Jahren der Debatte habe für ihn die Verbindlichkeit immer im Mittelpunkt gestanden.”

Urteil stärkt Verbindlichkeit

Miersch sieht in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eine Stärkung des Verbindlichkeitspunkts, obschon die Revision ausdrücklich zugelassen ist. “Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg stärkt den Gesichtspunkt der Verbindlichkeit”, so Miersch. Die Urteilsgründe werden nun analysiert, um das weitere Vorgehen im Verfahren zu prüfen. Indes macht Miersch deutlich: “Klar ist allerdings schon heute, dass alle Vorschläge absurd sind, die den Klimaschutz auf die lange Bank schieben.”

Kritik an Vorschlägen zur Verschiebung des Klimaschutzes

Die Vorschläge des CDU-Chefs Friedrich Merz, die Wärmewende zu verschieben, zielen genau in diese kritisierte Richtung. “Damit meine er allem die Vorschläge von CDU-Chef Friedrich Merz, die Wärmewende zu verschieben”, kommentiert Miersch. Er betont, dass angesichts der aktuellen Entscheidungen das Gebäudesegment angesprochen werde und dass “ohne entsprechende Förderprogramme Klimaschutz und sozialer Zusammenhalt nicht funktionieren.” Miersch sieht in dem Gebäudesektor und den aktuellen Herausforderungen des Bundesverfassungsgerichts eine immense Herausforderung.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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