Angesichts stark gestiegener Benzin- und Dieselpreise fordern SPD-Politiker eine erneute Abschöpfung hoher Gewinne von Energiekonzernen. Im Raum steht die Einführung einer sogenannten „Übergewinnsteuer“, wie sie in ähnlicher Form bereits in der Energiekrise 2022 eingesetzt wurde. Befürworter sehen darin ein Mittel gegen aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigte Preissteigerungen, während Wirtschaftswissenschaftler vor negativen Folgen für Investitionen und Innovation warnen.
SPD-Politiker fordern erneute Abschöpfung von Krisengewinnen
Der SPD-Europaabgeordnete Jens Geier bezeichnete die aktuelle Entwicklung an den Zapfsäulen als überzogen. Die derzeitige „Preistreiberei ist mit nichts zu rechtfertigen“, sagte Geier dem „Spiegel“. Benzin, das heute an den Tankstellen verkauft werde, sei vor Monaten gefördert und vor Wochen in Raffinerien weiterverarbeitet worden. „Da gab es den Krieg in Iran und die Preissprünge an den Energiebörsen noch nicht“, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“.
Geier erinnerte daran, dass bereits nach der Ausweitung des russischen Kriegs in der Ukraine als Reaktion auf den damaligen Energie-Preisschock Krisengewinne bei den Konzernen abgeschöpft worden seien. Die EU-Kommission müsse deshalb nun „Bereitschaft zeigen, die 2022 geschaffenen Instrumente neu zu bewerten und einer genauen Prüfung zu unterziehen, auch ob sie noch zweckmäßig sind“, sagte Geier dem „Spiegel“.
Schwesig: Kartellrecht oder Übergewinnsteuer
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sprach sich für ein entschiedeneres Vorgehen gegen hohe Spritpreise aus. Sie erklärte, es wäre zwar das Beste, „den Konzernen diese unanständige Preistreiberei kartellrechtlich zu untersagen“. Aber auch eine „Übergewinnsteuer“ sei eine Option. „Eine Alternative ist die Abschöpfung von Spekulationsgewinnen“, sagte die Sozialdemokratin dem „Spiegel“. Das sei in der Energiekrise 2022 „schon einmal mit Erfolg gemacht“ worden.
Frühere Solidaritätsabgabe und wirtschaftswissenschaftliche Kritik
Bereits 2022/23 mussten Erdöl-, Gas-, Kohle- und Raffineriekonzerne aufgrund einer auf EU-Ebene initiierten befristeten Solidaritätsabgabe für zwei Jahre lang außergewöhnliche Gewinne mit 33 Prozent zusätzlich besteuern. Bei der befristeten Krisenabgabe war „Übergewinn“ als Gewinn definiert worden, der mehr als 20 Prozent über dem durchschnittlichen Gewinn der vier vorangegangenen Jahre lag.
Der Griff des Staates nach sogenannten „Zufallsgewinnen“ der Spritkonzerne ist aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht allerdings umstritten. Eine „Übergewinnsteuer“ sei moralisch verständlich, aber ökonomisch und ordnungspolitisch riskant, sagte etwa Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln dem „Spiegel“. Die hohen Gewinne seien Ausdruck einer amoralischen Marktlogik. „Der Markt belohnt keine Leistung, sondern nur Knappheit“, sagte der Ökonom dem „Spiegel“. An den davon ausgehenden Folgen etwas zu ändern, könne langfristig Investition und Innovation schwächen.
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