SPD-Generalsekretär Matthias Miersch hat sich für das Vorhaben seiner Partei ausgesprochen, den Abtreibungsparagrafen 218 vor der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar außer Kraft zu setzen. Der Streit um diese Regelung, die bei einem Schwangerschaftsabbruch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorsieht, besteht schon länger und Parteien wie SPD, Linke und Grüne setzen sich für die Entkriminalisierung von Abtreibungen ein.
Mierschs Stellungnahme zum Abtreibungsparagrafen
Der Generalsekretär der SPD, Matthias Miersch, erklärte gegenüber den Sendern RTL und ntv, dass es sich um einen Antrag seiner Partei handele und alle Fraktionen nun darüber beraten müssten. Miersch, der selbst Strafrechtler ist, kritisierte die Verwendung des Strafrechts in diesem Zusammenhang als „völlig falsches Mittel“. „Ich halte das Strafrecht dort auch für ein völlig falsches Mittel. Und insofern stehe ich auch voll dahinter“, betonte Miersch und fügte hinzu: „Wir haben einen funktionsfähigen Bundestag, dazu gehört dieses Thema.“
Die Debatte um Paragraf 218
Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs, welcher bei einem Schwangerschaftsabbruch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorsieht, ist schon länger ein Streitpunkt. Die SPD, die Linke und die Grünen sind nur einige Parteien, die sich für eine Entkriminalisierung von Abtreibungen stark machen.
Die Zukunft von Paragraf 218
Durch das Vorhaben der SPD, den Abtreibungsparagrafen noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar abzuschaffen, könnte die Debatte um Paragraf 218 erneut an Fahrt gewinnen. Es bleibt abzuwarten, wie die Beratungen der Fraktionen zu diesem Thema verlaufen werden.
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