Nach einer Gerichtsentscheidung, die der Jungen Alternative Extremismus attestiert, fordert SPD-Chefin Saskia Esken ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus. Dabei strebt sie unter anderem die Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes, eine konsequente Verfolgung von Hasskriminalität und eine Verschärfung des Waffenrechts an.
Die Forderungen von Esken
Saskia Esken (SPD) äußerte sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das der Jungen Alternative rassistische Überlegenheitsphantasien und völkische Gesinnung attestierte: „Nach dem heutigen Urteil besteht kein Zweifel mehr, dass Rechtsextremismus, rassistische Überlegenheitsphantasien und völkische Gesinnung in der Jungen Alternative vorherrschen.“ Sie betonte die Dringlichkeit, die Demokratie vor ihren Feinden zu schützen.
Demokratiefördergesetz benötigt
Laut Esken sei es essenziell, das Demokratiefördergesetz zu verabschieden, „um Initiativen der Zivilgesellschaft langfristige Planungssicherheit zu geben.“ Das Gesetz wurde bereits vom Kabinett abgesegnet, muss jedoch noch den Bundestag passieren.
Konsequente Hasskriminalitätsverfolgung
Zudem fordert die SPD-Chefin die konsequente Verfolgung von Hasskriminalität und die Errichtung von Sonderdezernaten und Schwerpunktstaatsanwaltschaften für diesen Zweck. „Die Finanzströme rechtsextremer Netzwerke müssen ausgetrocknet werden“, betont Esken. Sie beharrt auf dem Schutz der Unabhängigkeit von Justiz und Medien vor rechtsextremer Einflussnahme und eine konsequente Anwendung des Disziplinarrechts, um Rechtsextremisten aus dem öffentlichen Dienst zu verbannen.
Verschärfung des Waffenrechts
Esken sieht auch eine Notwendigkeit, das Waffenrecht zu verschärfen und Reichsbürger zu entwaffnen. „Und nicht zuletzt werden wir die Betreiber digitaler Plattformen stärker in die Pflicht nehmen, um Desinformationskampagnen effektiv zu bekämpfen“, merkte sie an. „Unsere Demokratie ist wehrhaft und wir werden ihren Gegnern konsequent entgegentreten.“
Das Verwaltungsgericht Köln hatte zuvor entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation als gesichert extremistische Bestrebung einstufen darf. Gegen diese Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
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