Nach der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl 2021 bleibt die SPD bundesweit stärkste Kraft mit 25,7 Prozent. Aufgrund dieses neuen Ergebnisses verringert sich die Sitzzahl des Deutschen Bundestages von 736 auf 735 Sitze. Mehrere Abgeordnete verlieren ihren Platz im Bundestag.
Neue Ergebnisse nach Wahlwiederholung
Die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl 2021 hat zu einigen Veränderungen geführt. Wie die Bundeswahlleiterin bekannt gegeben hat, bleibt die SPD mit 25,7 Prozent stärkste Kraft. Die CDU verbessert sich leicht auf 19,0 Prozent (2021: 18,9 Prozent), während sich die Grünen etwas auf 14,7 Prozent verschlechtern (2021: 14,8 Prozent). Auch die starke FDP verliert leicht und kommt auf 11,4 Prozent (2021: 11,5 Prozent), während die AfD auf 10,4 Prozent zulegen konnte (2021: 10,3 Prozent).
Bundesweit beteiligten sich 76,4 Prozent der Wahlberechtigten an der Wahl (2021: 76,6 Prozent). Die Bundeswahlleiterin bestätigte, dass sich die Sitzzahl des Deutschen Bundestages aufgrund dieser Ergebnisse von 736 auf 735 Sitze verringert.
Verlust von Abgeordnetenplätzen und Wiederholungswahlen
Bei der FDP entfällt der Sitz von Lars Lindemann ersatzlos. Bei der SPD soll Ana-Maria Trasnea ihren Sitz an die Parteigenossin Angela Hohmann aus Niedersachsen verlieren. Bei den Grünen muss Nina Stahr ihren Sitz an Franziska Krumwiede-Steiner aus Nordrhein-Westfalen abgeben und bei der Linken scheidet Pascal Meiser aus dem Bundestag aus, für ihn darf Christine Buchholz aus Hessen wieder in den Bundestag einziehen.
Die Bundestagswahl 2021 wurde in 455 Wahlbezirken wiederholt, da das Bundesverfassungsgericht die Bundestagswahl vom 26. September 2021 für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet hatte.
Den nächsten Schritten
Die Berliner Kreiswahlleitungen müssen nun die Niederschriften aus den Wahlbezirken prüfen und die Kreiswahlausschüsse die Ergebnisse in den Wahlkreisen feststellen. Dann muss der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis für Berlin feststellen. In den anderen Bundesländern bleiben die Feststellungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse aus dem Jahr 2021 unverändert. Der Bundeswahlausschuss plant, das endgültige Gesamtergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 1. März neu festzustellen.
Auswirkungen auf den Bundestag
Nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes hat der Ältestenrat des Deutschen Bundestages unverzüglich nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses die Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu treffen. Die betroffenen Abgeordneten scheiden mit der Entscheidung des Ältestenrates aus dem Bundestag aus.
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