Die von Bundesjustizminister Marco Buschmann geplante Reform des Unterhaltsrechts steht unter Kritik von der SPD-Chefin Saskia Esken, die vor potenziellen negativen Auswirkungen auf Kinder und hauptbetreuende Mütter warnt.
Warnung vor negativen Folgen der Unterhaltsrechtsreform
SPD-Chefin Saskia Esken warnt vor negativen Folgen der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geplanten Reform des Unterhaltsrechts. „Das Existenzminimum des Kindes muss klar geschützt werden, und die Reform darf auch nicht zulasten der zumeist in der Hauptsache erziehenden Mütter gehen“, sagte Esken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Reformpläne im Einklang mit familienpolitischen Zielen
„Es ist völlig klar, dass ihre finanziellen Aufwände für das Kind durch die geteilte Sorge nur geringfügig sinken.“ Esken sieht die Reformpläne aber grundsätzlich im Einklang mit den familienpolitischen Zielen der Ampel. Dazu gehöre, dass Männer und Frauen in der Familienarbeit gleichermaßen Verantwortung übernehmen, auch bei getrennt lebenden Eltern.
Unterhaltsreform soll mitbetreuende Eltern entlasten
Die Parteichefin betonte, dass die partnerschaftliche Sorge den Kindern diene und daher besser im Unterhaltsrecht berücksichtigt werden solle. Buschmann plant mit der Reform des Unterhaltsrechts, mitbetreuende Elternteile zu entlasten. „Wir werden die Unterhaltslasten fairer verteilen“, sagte der Justizminister den Funke-Zeitungen.
Reform betrifft insbesondere Trennungsfamilien
Die Reform werde insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung leiste, der andere Elternteil sich aber zu 30 oder 40 Prozent einbringe. „Wir wollen klare und faire Regeln dafür schaffen, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist“, sagte Buschmann.
Keine Gefährdung des Kindeswohls
Buschmann versicherte, dass die Reform nicht zum Nachteil von hauptbetreuenden Müttern sei und das Kindeswohl nicht gefährdet werde. Esken hob zudem die Bedeutung der in der Ampelkoalition umstrittenen Kindergrundsicherung hervor, die „Kinder aus der Armut ihrer Eltern befreit“. Die Unterstützung solle unabhängig erfolgen, ob die Eltern erwerbslos seien oder ein zu geringes Einkommen erzielten.