Die Sozialverbände in Deutschland zeigen sich empört über den Vorschlag des CDU-Politikers Jens Spahn, die Verfassung zu ändern, um härtere Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger durchzusetzen. Sie sehen das Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip als fundamentale Rechte, die nicht leichtfertig für politische Zwecke geopfert werden sollten.
Sozialverbände kritisieren Jens Spahn
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, äußerte gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online ihre Besorgnis über den Vorschlag von Spahn. „Das Existenzminimum ist verfassungsmäßig geschützt, weil es Teil der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes und des Sozialstaatsprinzips (Artikel 20) ist“, sagte sie. „Wer diese für ein paar populistische Erfolge abschaffen will, spielt mit dem Feuer.“
Debatte dreht sich um kleine Gruppe
Bentele stellte fest, dass die Debatte sich auf eine „ganz kleine Gruppe“ von Leistungsempfängern konzentriere, die sich dem Arbeitsmarkt verweigern würden. Sie kritisierte weiterhin, dass es „nicht nachvollziehbar“ sei, „dass wegen einer kleinen Gruppe direkt Grundpfeiler unserer Verfassung geändert werden sollen.“
Weitere Kritik an Spahns Vorschlag
Auch Rüdiger Schuch, Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbands Diakonie, äußerte sich kritisch gegenüber dem Vorschlag von Spahn. Er betonte gegenüber dem Portal die Wichtigkeit des Sozialstaatsprinzips. „Es ist unverantwortlich, dass Jens Spahn Verfassungsgrundsätze infrage stellt. Das Sozialstaatsprinzip, das die Existenzgrundlage aller sichert, ist für uns nicht verhandelbar.“ Schuch warnte davor, dass die Debatte über Sanktionen „auf Kosten der Schwächsten in der Gesellschaft“ gehe und betonte, dass grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Strom gesichert sein müssen.
Jens Spahn hatte am Wochenende eine Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt, berichtete das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sein Vorschlag war erfolgt, nachdem die Bundesregierung einem Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) grünes Licht gegeben hatte. Bürgergeldempfängern sollen demzufolge künftig für zwei Monate die Leistungen gestrichen werden, wenn sie sich hartnäckig gegen die ihnen angebotenen Jobs stellen.
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