Angesichts der Entscheidung der deutschen Ministerpräsidenten, einige Hörfunk- und Fernsehsender bei ARD, ZDF und anderen zu streichen, äußert der Sozialverband Deutschland (SoVD) Bedenken über mögliche Nachteile für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Der Zugang zu Informationen sei ein Grundrecht und essentiell für die gesellschaftliche Teilhabe, betont die SoVD-Vorsitzende. Ein Leipziger Medienrechtler sieht diese Entscheidung jedoch als verfassungskonform an.
Bedenken des Sozialverbands Deutschland
Michaela Engelmeier, die Vorsitzende des SoVD, äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe ihre Bedenken bezüglich der Neuausrichtung. “Ältere Menschen, chronisch Kranke, Langzeiterkrankte und Menschen mit Behinderungen konsumieren Medien möglicherweise anders als die digitalisierte Jugend. Der Erhalt linearer Angebote im Hörfunk und Fernsehen ist daher für diese Teile der Gesellschaft unverzichtbar”, sagte sie. Obwohl die SoVD-Vorsitzende zugibt, dass sich das Nutzungsverhalten der Menschen durch die fortschreitende Digitalisierung stark verändert hat, betont sie dennoch die Notwendigkeit der traditionellen Medienformate.
Stellungnahme des Medienrechtlers
Im Gegensatz dazu hält der Leipziger Medienrechtler Hubertus Gersdorf die Entscheidung zur Streichung einiger Hörfunk- und Fernsehprogramme für verfassungskonform. Er sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass der Gesetzgeber grundsätzlich frei darin sei, über den Umfang der öffentlich-rechtlichen Angebote zu entscheiden. Jedoch zeigte Gersdorf seine Verwunderung darüber, dass vor allem bei Informations- und Kulturprogrammen gespart wird, anstatt bei Unterhaltungsangeboten.
Mögliche Auswirkungen der Entscheidung
“Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine demokratiesichernde Funktion. Diese Funktion wird nicht durch massenattraktive Unterhaltung und Sport, sondern durch Information und Bildung erfüllt. Wer den demokratischen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern möchte, darf nicht bei Information und Kultur streichen”, argumentierte Gersdorf.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am Freitag in Leipzig konkrete Reformbeschlüsse für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland gefasst. Unter anderem soll gut ein Drittel der Hörfunksender der ARD gestrichen werden, auch bei linearen Fernsehprogrammen soll gekürzt werden.
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