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Startseite Deutschland & die WeltSorgerecht bei Partnerschaftsgewalt soll eingeschränkt werden
Deutschland & die Welt

Sorgerecht bei Partnerschaftsgewalt soll eingeschränkt werden

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. Juni 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. Juni 2025
Stefanie Hubig (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Umgangsrecht von Tätern in Fällen von Partnerschaftsgewalt einzuschränken, stoßen parteiübergreifend auf Zustimmung. Sowohl Vertreter der Regierungskoalition als auch der Opposition begrüßen das Vorhaben, fordern aber größtenteils eine zügige Umsetzung. Die Regelung soll in erster Linie dem Schutz der betroffenen Kinder dienen.

Breite Zustimmung für Justizministerin Hubig

Die Ankündigung von Stefanie Hubig, das Sorge- und Umgangsrecht bei Partnerschaftsgewalt reformieren zu wollen, findet breite Unterstützung im politischen Spektrum. Nach Angaben der Funke-Mediengruppe erklärte Günter Krings (CDU), stellvertretender Chef der Unionsfraktion im Bundestag: „CDU, CSU und SPD sind sich darin einig, dass die Rechte eines Vaters, der die Mutter schlägt, deutlich eingeschränkt werden müssen.“ Laut Krings gehe es bei dem Vorhaben nicht um Bestrafung, sondern um den Schutz der Kinder, die von derartigen Gewaltsituationen fast immer mit betroffen seien und mit solchen Erfahrungen nicht umgehen könnten. „Wer in dieser Form Gewalt ausübt, wird auch kaum ein guter Vater sein können“, so der CDU-Politiker weiter. Krings betonte zudem seine Zufriedenheit darüber, dass Justizministerin Hubig dieses Projekt der Koalition mit Priorität angehe.

Opposition fordert zügige Umsetzung

Auch seitens der Opposition erfährt der Vorstoß von Stefanie Hubig Zustimmung. Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, äußerte gegenüber den Funke-Zeitungen: „Wer Gewalt gegen seine Partnerin ausübt, kann im Trennungsfall nicht das Sorgerecht für Kinder bekommen. Diese Regelung ist überfällig.“ Allerdings kritisierte Limburg, dass die schwarz-rote Koalition nicht auf bereits in der vergangenen Legislaturperiode erarbeitete Grundlagen aufbaue. Limburg erklärte: „Angesichts der Vorarbeiten der letzten Wahlperiode gibt es keinen plausiblen Grund, warum das Gesetz nicht im Sofortprogramm der Bundesregierung enthalten war.“ Daraus schließt er, dass der Kampf gegen Gewalt in Familien bei dieser Koalition „offenbar leider keine Priorität“ hat.

Geplante Reform des Sorge- und Umgangsrechts

Im Rahmen des Kampfs gegen häusliche Gewalt plant Stefanie Hubig entsprechende Gesetzesänderungen. Sie erklärte, wer seine Partnerin schlage, müsse künftig damit rechnen, seine Kinder nicht mehr sehen zu dürfen – oder nur noch im Beisein einer Begleitperson. Bislang ist es lediglich möglich, das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils einzuschränken, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt, nicht jedoch, wenn Gewalt „nur“ gegen die Partnerin oder den Partner ausgeübt wird. Verschiedene Fachverbände fordern seit Langem eine entsprechende Reform.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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