HASEPOST
 
HASEPOST

Sonderermittler: Biden bewahrte geheime Dokumente vorsätzlich auf, wird jedoch nicht angeklagt

In den Ermittlungen zur Geheimdokumentenaffäre um US-Präsident Joe Biden kommt Sonderermittler Robert Hur zu dem Ergebnis, dass Biden vorsätzlich geheim eingestufte Dokumente aufbewahrt und weitergegeben hat. Einer strafrechtlichen Anklage sieht Hur jedoch nicht gerechtfertigt.

Ergebnis der Ermittlungen

Laut des Berichtes vom Sonderermittler Robert Hur, hat Joe Biden während seiner Zeit als Privatperson nach der Vizepräsidentschaft vorsätzlich geheime klassifizierte Dokumente aufbewahrt und weitergegeben. “Wir kommen zu dem Schluss, dass in dieser Angelegenheit keine strafrechtliche Anklage gerechtfertigt ist”, so der Ermittler in seinem Bericht. Unter den Dokumenten befanden sich Verschlusssachen zur Militär- und Außenpolitik in Afghanistan aus der Obama-Biden-Regierung und handschriftliche Notizbücher zu Fragen der nationalen Sicherheit und Außenpolitik, die ebenso sensible Informationen enthielten. Gefunden wurden diese in Bidens Haus in Wilmington, Delaware.

Keine Anklage gegen Biden

Trotz der Ergebnisse plant Hur keine Anklage gegen Biden, hauptsächlich aufgrund von geringen Erfolgsaussichten vor Gericht. Es gibt keine Belege, dass Biden die klassifizierten Dokumente nutzen wollte und ein Geschworenen-Gericht könnte seiner Aussage Glauben schenken, er sei sich der Dokumente nicht bewusst gewesen. Auch das Behalten von Notizbüchern nach der Amtszeit, wie es Ex-Präsident Ronald Reagan getan hat, könnte als Argument dienen.

Der Bericht betont, dass die Untersuchungen unabhängig durchgeführt wurden, trotz des Umstands, dass Hur dem Justizministerium untersteht. Denn Hur wurde von Ex-Präsident Donald Trump zum United States Attorney für den District of Maryland ernannt.

Ähnliche Fälle unter Ex-Präsidenten

Auch bei Ex-Präsident Donald Trump wurden vertrauliche Dokumente nach der Amtszeit auf seinem Privatanwesen gefunden. Im Gegensatz zu Biden war Trump allerdings für 32 Dokumente nach dem Spionagegesetz angeklagt worden. Zusätzlich waren acht weitere Anklagen im Zusammenhang mit Falschaussagen und Behinderung der Justiz erhoben worden.

durch KI bearbeitet, .


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion