HASEPOST
 
HASEPOST

„Sommerflimmern – Kino auf dem Lande“: Filmabende als kulturelles Sommer-Highlight im Landkreis Osnabrück

Ein an der Außenfassade am Kreishaus Osnabrück angebrachtes acht Meter hohes Werbebanner macht unübersehbar auf das Programm aufmerksam. Vom 14. Juli bis zum 5. August finden an acht Orten im Landkreis Osnabrück Filmabende statt. Titel der Reihe: „Sommerflimmern – Kino auf dem Lande“.

Nicht nur die Filme selber werden Unterhaltung bieten. Vor Filmbeginn haben die Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, die Spielstätten in Augenschein zu nehmen. Zudem werden Imbiss und Getränke angeboten.

„Kulturelles Sommer-Highlight”

Kreisrat Matthias Selle, Vorstandsmitglieds des Landschaftsverbandes Osnabrücker Land e. V., dankte dem Veranstaltungsteam des Landschaftsverbands, der Film- und BilungsInitiative sowie allen Verantwortlichen, die an den jeweiligen Standorten für Organisation und Durchführung der Abende beteiligt sind: „Das Programm ist ein kulturelles Sommer-Highlight. Neben den gezeigten Filmen beeindrucken mich die besonderen, reizvollen Vorprogramme wie Hofführungen, Fahrten mit Oldtimertreckern oder kulturelle Aktivitäten“, sagte Selle.

Zu Programm und Kartenvorverkauf geht es hier. Der Eintritt beträgt sieben Euro, ermäßigt fünf Euro, KUKUK-Karteninhaber ein Euro (Vorlage der KUKUK an der Abendkasse). Weitere Informationen sind erhältlich unter Telefon 0541/6005850.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion