Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder äußert Zweifel an der Umsetzung des Abschiebeversprechens von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). In einem Interview mit „Welt“ kritisiert Söder das Fehlen konkreter Aktionen und fordert eine Neubewertung des subsidiären Schutzes für Flüchtlinge aus Afghanistan und Syrien.
Skepsis gegenüber Abschiebeversprechen
Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef, hat in einem Interview mit dem TV-Sender „Welt“ seine Zweifel an der Umsetzung des Abschiebeversprechens von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Ausdruck gebracht. Söder sagte: „Ich befürchte, so wie der Kanzler es gestern gesagt hat, das ist nur dem Wahlkampf geschuldet. Bislang ist nichts passiert.“
Kritik an Grünen und Forderung nach Aktion
Söder verwies auf die Rolle der Grünen in der aktuellen Regierung und ihre Verantwortung für die Umsetzung von Abschiebungen. „Der Bund muss endlich diese Entscheidungen treffen. Das hakt bei den Grünen – da ist Frau Baerbock mitverantwortlich, da ist Herr Habeck mitverantwortlich. Wenn die nicht endlich mal in die Puschen kommen, dann nützen auch Regierungserklärungen des Kanzlers leider viel zu wenig.“
Forderung nach Abschaffung des subsidiären Schutzes
Söder äußerte zudem Kritik am subsidiären Schutz für Flüchtlinge aus Afghanistan und Syrien. „Das Problem ist, dass viele Menschen aus Afghanistan, aus Syrien kommen, gar kein individuelles Asylverfahren mehr bekommen, sondern es gibt eine Art Blankoscheck. Den sogenannten subsidiären Schutz“, kritisierte Söder.
Hintergrund: Der subsidiäre Schutz
Der subsidiäre Schutz greift laut Bamf dann, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden, wie die Todesstrafe, Folter oder willkürliche Gewalt infolge eines bewaffneten Konflikts, droht.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Im Jahr 2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt. Dies geschah aufgrund der Auslegung des sogenannten Refoulement-Verbots in der Genfer Flüchtlingskonvention in Kombination mit dem Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention, dass nicht in Länder abgeschoben werden darf, in denen den Betroffenen Folter droht.
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