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Söder verteidigt Bezahlkarte für Flüchtlinge trotz Gerichtsurteil

Trotz des Hamburger Urteils zur Bezahlkarte für Flüchtlinge hält Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder an dem Modell fest. Er sieht keinen rechtlichen Grund für eine Änderung und plädiert weiterhin für eine Abschaffung des Bürgergelds für Flüchtlinge.

Keine Abkehr vom Bezahlkarten-Modell

Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef, sieht trotz des Urteils aus Hamburg keine Notwendigkeit, das Bezahlkarten-Modell für Flüchtlinge zu ändern. “Das wäre ein schwerer Fehler; die Bezahlkarte ist ein wichtiges Instrument,” sagte er dem Nachrichtensender “Welt”. Er plant auch keine Änderungen an dem abhebbaren Bargeldbetrag von 50 Euro: “Wir behalten unsere Bezahlkarte bei mit den 50 Euro.”

Hamburger Urteil ohne juristische Signalwirkung für Bayern

Das Hamburger Sozialgericht hatte die Obergrenze von 50 Euro für abhebbare Bargeldbeträge zumindest für Flüchtlinge mit Kindern und Schwangere gekippt. Söder sieht jedoch keine juristische Signalwirkung dieses Urteils für Bayern. “Wir haben keine Anzeichen, dass das ein rechtliches Problem sein sollte. Ganz im Gegenteil. Denn wenn man Essen bekommt, wenn man Wohnung bekommt, wenn man Kleidung bekommt, wenn man hygienische Artikel alles bekommt, dann ist es wichtig, dass man nicht zusätzlich alles in großen Geldsummen hat, die man dann vielleicht sogar woanders hin überweisen kann,” argumentiert der Ministerpräsident.

Pläne für die Abschaffung des Bürgergelds für Flüchtlinge

Darüber hinaus spricht sich Söder dafür aus, das Bürgergeld für Flüchtlinge abzuschaffen. “Wir brauchen gleichzeitig übrigens eine Abschaffung des Bürgergelds. Das Bürgergeld ist der falscheste Anreiz, überhaupt zu arbeiten, und zwar für alle, aber auch und gerade im Bereich der Migration,” erläutert der CSU-Chef seine Position.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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