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Startseite AktuellSkurriler Fall am Landgericht Osnabrück: Muss vor nassen Holzböden gewarnt werden?
AktuellOsnabrück

Skurriler Fall am Landgericht Osnabrück: Muss vor nassen Holzböden gewarnt werden?

von Hasepost 25. April 2025
von Hasepost 25. April 2025
Foto: Dominik Lapp
20

Vor dem Osnabrücker Landgericht wird am Montag (28. April) ein Fall verhandelt, der für Gastronomiebetriebe in der Region brisant sein könnte – zumindest wenn sie einen Außenbereich mit Holzboden besitzen. Eine Frau verklagt ein Restaurant in Ankum-Tütingen auf Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro, nachdem sie im Herbst 2023 auf nassen Holzdielen im Außenbereich ausgerutscht und gestürzt sein soll.

Das fordert die Klägerin

Die Klägerin erlitt nach eigenen Angaben eine Fraktur am rechten Arm und fordert neben dem Schmerzensgeld auch die Übernahme künftiger Schäden sowie vorgerichtlicher Anwaltskosten. Ihrer Ansicht nach hätte der Betreiber den Bereich absperren oder zumindest auf die Rutschgefahr hinweisen müssen – zumal eine Mitarbeiterin vor Ort eingeräumt habe, dass auch das Personal die Stelle meide.

Restaurantbetreiber weist Vorwürfe zurück

Der Restaurantinhaber weist die Vorwürfe zurück. Er sieht keine Pflicht, extra auf die Rutschgefahr hinzuweisen, da Holzböden bei Nässe allgemein als rutschig bekannt seien. Zudem sei der Boden für Gäste klar erkennbar gewesen.

Das Urteil könnte Signalwirkung für Gastronomen in der Region Osnabrück haben, die Holzböden in ihren Außenbereichen nutzen. Die Verhandlung beginnt am 28. April um 9:00 Uhr vor der 1. Zivilkammer.

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