Eine Anfrage der FDP-Ratsfraktion sieht die Verantwortung für den maroden Zustand der Holzdecks am Rosenplatz bei Skatern. Die Liberalen bringen auch eine Lösungsidee ins Spiel: Abriss und Rosenbeete pflanzen! Davon will die Verwaltung allerdings nichts wissen.

AFP

Unsere Redaktion hatte vor den Sommerferien auf die neuerliche Absperrung der euphemistisch „Sonnendeck“ getauften Gammelplanken hingewiesen.
Im Juni, wie auch bereits im Frühjahr 2017, als eine erste Renovierungsmaßnahme durchgeführt wurde, war von vorschneller Alterung – im vergangenen Jahr aber auch von mechanischer Belastung die Rede.
Der Lieferant der nicht praxistauglichen Holzdecks kann nicht mehr in die Verantwortung genommen werden, er verabschiedete sich in die Pleite.

Rosenplatz, Sonnendeck
Unter jeder Baustellenabsperrung ein neues Loch

FDP macht Skater für Rosenplatzgammel verantwortlich

Die FDP Ratsfraktion sieht in einer am Dienstag beantworteten Anfrage vor allem die Freizeitsportler in der Verantwortung, weil diese „unberechtigt“ die Holzdecks nutzen würden. Bereits im September 2017, zitiert die FDP eine ältere Anfrage, wurde durch die Verwaltung erklärt, dass die Holzdecks nicht für Skater geeignet seien, da hierdurch Brüche und Kantenabplatzungen verursacht werden könnten. Eine Lösung zur Unterbindung dieses Sports, die auch den gestalterischen Ansprüchen an die Holzdecks genüge, konnte abschließend noch nicht gefunden werden.

Wir fragen unsere Leser:

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Rosenbeete statt Gammelplanken?

In der nun erfolgten Beantwortung der von der FDP-Fraktion erneut gestellten Nachfrage zeichnet sich hingegen eine Lösungsmöglichkeit ab.
So fragen die Liberalen die Verwaltung, ob es nicht vielleicht Überlegungen gebe, die  Holzdecks einfach zu entfernen und so eine andere Gestaltung herbeizuführen; Beispielhaft werden von den Liberalen Rosenbeete genannt.

„Sonnendecks“ als „Aufenthaltsfläche“ an der Bundesstraße 68

Die Verwaltung will jedoch an den Planken festhalten und bezeichnet die Gammelplanken „Sonnendecks“ als Entwurfsbestandteil des Gesamtkonzeptes, die als Treff-, Aufenthalts- und Austauschfläche für Anlieger und Besucher des Rosenplatzes dienen sollen. „Eine komplette Nutzungsänderung widerspräche diesem Gesamtkonzept und wird als nicht zielführend erachtet“, so die Verwaltung.

Hinsichtlich der Nutzung als „Aufenthaltsfläche“ dürfte dem Wunsch die Wirklichkeit entgegen stehen, dass neben der fortschreitenden Zersetzung der Stadtmöbel auch erschwerend hinzukommt, dass der Rosenplatz als Teil der Bundesstraße 68 eine Hauptverkehrsader insbesondere für den Schwerlastverkehr quer durch die Stadt ist.

Rosenplatz Osnabrück
So hat sich der Architekt das wohl vorgestellt: Ein Rosenplatz bei Sonnenschein, ohne Verkehr und Gammel der Sonnendecks

Architekt darf mitreden wie es weitergeht

Hintergrund für die optimistische Betrachtung der Holzmöbel durch die Behörde ist vermutlich auch ein schlecht verhandelter Vertrag zwischen der Stadt und dem Architekten. Die Verwaltung gibt an, das im entsprechenden Architektenvertrag dem Entwurfsverfasser [der Architekt, Anmerkung der Redaktion] bei wesentlichen Änderungen ein Mitspracherecht eingeräumt wird. Die Verwaltung verweist dabei auf das auch für profane Architketenarbeiten geltende Urheberrechtsgesetz – allerdings ohne zu erwähnen, dass ein besser verhandelter Vertrag hier im Vorfeld hätte Regelungen für eine vorzeitig Verschrottung hätte klären können.
Eine nachträgliche Vertragsänderung oder die konkrete Zustimmung des Architekten zur Holzplanken-Verschrottung dürfte dieser sich wohl bezahlen lassen – das steht allerdings auch nicht in der Beantwortung der FDP-Anfrage.

Holzdecks am Rosenplatz, Osnabrück
Holzdecks am Rosenplatz 2018

Verwaltung bleibt unkonkret zur Zukunft des Rosenplatzes

Wie es nun tatsächlich weitergeht, lässt die von Stadtbaurat Frank Otte geführte Verwaltungsabteilung offen: „Derzeit werden noch verschiedene Varianten diskutiert in Bezug auf das Material und die Oberflächengestaltung. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus, wird aber sowohl die gestalterische Grundidee als auch Aspekte der Unterhaltung berücksichtigen“.

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