In einem neuen Verfahren vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück werden ab 5. März 2024 vier Angeklagte im Alter zwischen 34 und 47 Jahren aus Osnabrück und Georgsmarienhütte wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls in neun Fällen angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, in der Zeit vom 1. August 2018 bis zum 8. Januar 2019 in unterschiedlicher Tatbeteiligung Diebstähle bei Patienten eines ambulanten Pflegedienstes in Osnabrück begangen zu haben.
Bargeld, Schmuck und Uhren im Wert von mindestens 38.000 Euro entwendet
Die brisante Anklage lautet, dass zwei der Angeklagten im Vorfeld zu den Taten die Örtlichkeiten im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angestellte eines Pflegedienstes ausspioniert haben sollen. Dabei sollen sie sich unberechtigt Wohnungsschlüssel angeeignet haben, die dem Pflegedienst im Rahmen des Pflegeauftrages übergeben wurden. Vor Ort sollen dann zwei weitere Täter, mit Ausnahme eines Falls, mit den gestohlenen Schlüsseln Zugang zu den Wohnungen erhalten haben, um nach wertvollen Gegenständen wie Bargeld, Schmuck und Uhren zu suchen. Weitere Beteiligte sollen in unmittelbarer Nähe Ausschau gehalten haben, um die agierenden Täter vor Entdeckung zu schützen.
Bis zu zehn Jahre Gefängnis
Der Gesamtschaden wird von der Staatsanwaltschaft auf mindestens 38.000 Euro geschätzt. Für die kommenden Wochen sind insgesamt fünf Verhandlungstermine anberaumt, den Angeklagten droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.