Sicherheitsgurt (Symbolbild)
Von den Ostfriesischen Inseln bis zum Teutoburger Wald kontrollierten Polizeibeamte vom 4. bis 10. April 2022 die Einhaltung der Anschnallpflicht und die vorschriftsmäßige Benutzung von Kindersitzen und Schutzhelmen. In mehr als jedem zehnten kontrollierten Fahrzeug stellten die Beamte Verstöße fest.
„Sicherheitsgurte, Kinderrückhaltesysteme und Helme sind nach wie vor Lebensretter Nummer eins im Straßenverkehr“, erläutert Sprecherin Nadine Kluge-Gornig. „Der richtig angelegte Sicherheitsgurt rettet Leben und schützt vor schweren Verletzungen.“
166 Verstöße festgestellt
Insgesamt wurden in der Polizeidirektion Osnabrück knapp 1.081 Fahrzeuge kontrolliert. In 166 Fällen (15,4 %) stellten die Polizeibeamten Verstöße fest. Insbesondere Babys und Kinder als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen brauchen besonderen Schutz. Bei größeren Kindern muss darauf geachtet werden, dass der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes so verläuft, wie bei einem Erwachsenen. Die Kindersitzpflicht gilt bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Größe von 150 cm. Auch bei Kurzfahrten sind Kinder immer richtig zu sichern. „Ohne die richtige Sicherung haben Kinder im Auto ein siebenmal höheres Risiko durch einen Unfall schwer verletzt oder gar getötet zu werden“, so Kluge-Gornig.
Ziel von Schwerpunktkontrollen ist es, auf die Gefahren im Verkehr aufmerksam zu machen und an das Verantwortungsbewusstsein zu appellieren – für die eigene Sicherheit und die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Die Kontrollwoche fand im sogenannten RoadPOL-Verbund statt. Dieser stellt den Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedsländer der EU dar. Durch gemeinsame Aktionen sollen die europaweit häufigsten Unfallursachen bekämpft werden.