Unter dem Eindruck der Ausbreitung des Corona-Virus in der Region und darüber hinaus hat die Polizeidirektion Osnabrück zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Einsatzbereitschaft zu jedem Zeitpunkt gewährleisten zu können.
Klare Botschaft: “Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität. Die Handlungsfähigkeit der Polizei ist und bleibt durch geeignete Maßnahmen und vorbereitete Notfallpläne sichergestellt. Die Bevölkerung kann sich auf ihre Polizei verlassen – wir sind jederzeit ansprechbar. Selbst im Falle einer flächendeckenden Ausbreitung des Virus und bei Fällen in den eigenen Reihen bleibt die Polizei stets handlungsfähig und garantiert, die Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten”, erklärte Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück. Eine erste mit dem COVID-19-Virus bestätigte Erkrankung in der Direktion einer 32-jährigen Polizeibeamtin aus Osnabrück ist seit gestern bekannt. Die Beamtin hatte sich bis zuletzt in Südtirol im Urlaub befunden und sich dort infiziert. Zu Mitarbeitern innerhalb der Polizei hatte sie nach ihrem Urlaub keinerlei Kontakt, wodurch eine Verbreitung in der Polizei ausgeschlossen ist.
Vorbildfunktion und große Verantwortung
Als einer der größeren Arbeitgeber im Nordwesten Niedersachsens hat die Polizeidirektion Osnabrück mit ihren rund 3.000 Mitarbeitern neben ihrer Vorbildfunktion eine große Verantwortung für ihre Beschäftigten im Umgang mit dem derzeit grassierenden Corona-Virus. Deshalb kommen seit Wochenbeginn interne und externe Fortbildungen und Veranstaltungen auf den Prüfstand und werden, sofern sie nicht zwingend erforderlich für den Betrieb sind, nunmehr bis auf Weiteres verschoben. “Es gilt, die Eindämmung der Infektionsgefahren innerhalb der Behörde sicherzustellen”, so Ellermann. Dazu sind bereits Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen umgesetzt, Dienstreisen, Besprechungen und Zusammenkünfte reduziert und Maßnahmen zur organisatorischen und technischen Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit von Dienststellen und Sachbereichen vorgeplant.
Neue Regelungen für Dienstreisen
Speziell Dienstreisen dürfen landesweit ab sofort nur noch durchgeführt werden, soweit sie für die Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich sind und die Art des Dienstgeschäftes nicht auf andere Weise erledigt werden kann. Dies gilt aktuell, insbesondere für die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Beamtinnen oder Beamte, die sich in einem Land beziehungsweise Gebiet aufgehalten haben, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, sind vor Dienstantritt verpflichtet, sich fernmündlich oder in elektronischer Form bei ihrer Dienststelle zu melden und diese entsprechend zu informieren.