In seiner Tätigkeit als Finanzbeamter gehörten Fristen zum Handwerkszeug von Frank Henning – und wer nicht rechtzeitig die notwendigen Unterlagen lieferte oder seine Steuerschulden bezahlte, durfte sich einer deftigen Strafe sicher sein – solange Henning noch Finanzbeamter war.
In der Rolle als Politiker scheinen die Fristsetzungen des Frank Henning allerdings wirkungslos zu verpuffen; der Investor für das Shoppingcenter jedenfalls reagiert nicht auf die jüngste Fristsetzung des Osnabrücker SPD-Chefs.
Warum „lieferte“ der Investor nicht?
„Der Investor muss im Herbst liefern“ diktierte der SPD-Fraktionschef der Lokalzeitung NOZ ins Redaktionssystem (Abruf ggf. kostenpflichtig). Das war Ende September, also vor gut drei Monaten.
Die SPD hatte gerade das schlechtestes Ergebnis in einer Kommunalwahl in der Osnabrücker Nachkriegsgeschichte eingefahren. In einem Wahlkampf der vom Neumarkt beherrscht wurde, lag das sicher auch daran, dass der Investor schon seit Jahren „nicht liefert“.
Schließlich waren die Regenbogenkoalitionäre noch bei Beginn der vorherigen Wahlperiode davon ausgegangen, dass der Investor sein zwischenzeitlich OSKAR getauftes Einkaufszentrum zum Weihnachtsgeschäft 2015 am Neumarkt eröffnen würde.
Auch noch zu Beginn des Wahljahrs 2016 war der Investor schnell dabei Versprechen abzugeben. Frank Henning wollte nur zu gern diesen Versprechungen glauben, wie sonst ist der eilig von ihm im Februar einberufene Pressetermin zu verstehen, zu dem allerdings nur die Redaktion der NOZ eingeladen wurde. Fröhlich wurde eine angebliche Abrissanzeige in die Kamera gehalten. „Versprochen“ hatte der Investor da einen baldigen Beginn der Abriss- und Bauarbeiten. Projektmanager Björn Reineking versprach laut Lokalzeitung: „Es bleibt bei unserer Aussage: In diesem Jahr fangen wir an.“
Tatsächlich war die vom Investor Unibail-Rodamco eingereichte Abrissanzeige fehlerhaft und damit rechtlich irrelevant.
Der Herbst ist vorüber – hat der Investor geliefert?
Egal ob Bauernkalender, meterologische oder astronomische Betrachtung: Spätestens am 21. Dezember ist der Herbst vorübergegangen – und von Seiten des Investors gibt es nicht einmal mehr Versprechungen, an die sich die Befürworter des Shoppingcenters klammern können.
Nachgefragt: Wie geht es am Neumarkt weiter?
Unsere Redaktion hat bei Frank Henning nachgefragt wie es nach der erfolglos verstrichenen Fristsetzung aus Sicht der SPD nun weitergehen soll. Frank Henning:
„Die sogennante „Regenbogenkoalition“ aus SPD, Grünen, FDP, Linken, UWG und Piraten hat sich stets für eine bauliche Entwicklung am Neumarkt stark gemacht, um den städtebaulichen Missstand, wie das leerstehende ehemalige „Wöhrl-Gebäude“ und das häßliche grüne Kachelhaus, zu beseitigen sowie die Johannisstr. und den Neumarkt als Einkaufsinnenstadt zu stärken. Deshalb haben wir die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, am Neumarkt ein neues Einkaufszentrum und vor dem H&M Gebäude am Neumarkt eine weitere Bebauung (das sog. Baulos 2) zu ermöglichen. Damit hat die Stadt Osnabrück und die Ratsmehrheit alles dafür getan, um zu einer positiven städtebaulichen Entwicklung am Neumarkt beizutragen.
In unserem kapitalistisch organisierten Wirtschaftssystem hängt die tatsächliche Realisierung unserer städtebaulichen Planungen aber nun einmal systemimmanent davon ab, ob es gelingt, private Investoren zu finden, die bereit sind, die Planungen auch in der Realität tatsächlich umzusetzen. Der Investor Unibail Rodamco ist alleiniger Grundstückseigentümer der Flächen des geplanten Einkaufszentrums und hat es damit auch alleine in der Hand, die Dinge voranzutreiben. Die Stadt selbst hat auf die Geschwindigkeit und die Bereitschaft des Grundeigentümers Unibail Rodamco über das Planungsrecht hinaus keine weitere Möglichkeit, die Abläufe zu beschleunigen. Die SPD Fraktion bedauert diese schleppende Entwicklung am Neumarkt, muss aber gleichzeitig zur Kenntnis nehmen, dass der vom Oberbürgermeister in die Diskussion gebrachte Plan B zumindest solange unrealistisch ist, bis das Normenkontrollverfahren der klagenden Grundstücksnachbarn gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan am Neumarkt entschieden worden ist. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, das sämtliche Fristen des sog. Durchführungsvertrages, wie z. B. die Verpflichtung des Investors innerhalb einer bestimmten Frist den Bauantrag einzureichen und auch tatsächlich mit dem Neubau des Einkaufscenters zu beginnen, zumindest solange gehemmt sind, also noch gar nicht zu Laufen begonnen haben, bis das Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan nicht abgeschlossen ist.
Die SPD Fraktion sieht hier insbesondere den Oberbürgermeister in der Verpflichtung, auf die klagenden Grundstücksnachbarn einzuwirken und auch das Gericht um beschleunigte Abwicklung des Normenkontrollverfahrens zu bitten, damit die genannten Fristen überhaupt zu Laufen beginnen. Erst nach Abschluss des Normenkontrollverfahrens beginnen die genannten Fristen zu Laufen und erst dann hat die Stadt die notwendigen Druckmittel in der Hand, um auf den Investor entsprechend einwirken zu können.
Positiv für die Entwicklung am Neumarkt ist allerdings, dass der Immobilienkaufmann Dr. Theodor Bergmann einen Bauantrag zur Realisierung des Neubaus vor dem H&M Gebäude (Baulos 2) am Neumarkt eingereicht hat und damit zumindest auf der gegenüberliegenden Seite des geplanten Einkaufscenters die Dinge voranzugehen scheinen.“
Der Oberbürgermeister schweigt…
Unsere Redaktion hatte in dieser Woche auch beim Presseamt der Stadt um ein aktuelles Statement von Oberbürgermeister Wolfgang Griesert gebeten, der bereits öffentlich davon sprach bei weiterer Untätigkeit des Investors eine Alternativplanung zu starten. Diese Anfrage blieb unbeantwortet.
Zur Erinnerung: Der Investor hatte dem Oberbürgermeister vor etwas mehr als einem Jahr schriftlich zugesichert im Frühjahr 2016 mit dem Bau zu beginnen – übrigens unabhängig davon ob die oben von Frank Henning erwähnten Normenkontrollklagen schon zu Ende verhandelt sind, was für den Abriss auch vollkommen unerheblich ist, wie unserer Redaktion von einem Verwaltungsrechtler bestätigt wurde.
Vor einem Jahr stellte Unibail Rodamco – so jedenfalls die Pressemitteilung von 2015 – fest: „Die noch ausstehenden Entscheidungen über die Normenkontrollklagen gegen den Bebauungsplan sind für die Verschiebung nicht maßgeblich.“
Titelbild unter Verwendung eines Fotos von Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-by-sa 4.0