Ein neunjähriger Junge wird von seiner Mutter und dessen Lebensgefährten an Männer verkauft, damit diese den Jungen vergewaltigen können. Der Missbrauch, auch vom Freund der Mutter, soll seit Jahren geschehen, der Täter durfte eigentlich sich Kindern nicht nähern aber eine Richterin meinte wohl „er hätte eine Chance verdient“.
Es kling so unfassbar, kaum in Worte zu fassen und beim Gedanken an die Taten hat man das Bedürfnis seiner Wut Luft zu lassen, anderseits das Gefühl sich einfach nur übergeben zu müssen wegen so vieler Widerwärtigkeit.
Und man muss nicht denken, dass dies ein Einzelfall ist.
Ende 2016 wurde die unfassbaren Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern in Norwegen bekannt. Missbrauch für Fotoaufnahmen, das Anbieten der Tochter im Internet oder der unfassbare Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern, Kleinkindern und Säuglingen durch Pädophile. Im Darknet wurde sich darüber ausgetauscht, wie man das noch ungeborene Kind dann missbrauchen kann, ohne dass man Spuren hinterlässt.
Vor einigen Wochen wurde der Fall eines Deutschen Managers aus der Schweiz bekannt, der sich ein Kind in Amerkia „gekauft“ hat, um es zu quälen. Er wurde mit Werkzeugen im Koffer am Flughafen verhaftet. Das Werkzeug diente zur Misshandlung des Kindes.
2016 wurde ein Fall bekannt, in dem die Mutter früher ihre damalige 10 jährige Tochter und später ihrem Sohn an ihre eignen Freier verkauft hat.
Für missbrauchte Kinder gibt es keinen #Aufschrei
Sexueller Missbrauch von Kindern passiert nicht irgendwo, er passiert in Deutschland und infolge des Internets werden die Kinder „weltweit“ wie Vieh für den sexuellen Missbrauch gehandelt und am Ende bleibt ein zerstörtes Leben zurück
Aber was passiert in Deutschland? Während einige Medien über den Fall berichten geht alles dem normalen Gang weiter. Keiner der Spitzenpolitiker äußert sich, kein #Aufschrei.
Man bekommt seit langem das Gefühl, dass dieses Thema seitens der Politik und bei den Promis totgeschwiegen wird. Der einzige Prominente, der sich immer wieder zu dem Thema ohne Rücksicht auf seine Reputation äußert ist Til Schweiger. Ist das Thema denn ein solches „Schmuddelthema“, mit welchem man sich nicht beschäftigen kann oder will? Wo ist der #Aufschrei? Welchen #Aufschrei gab es, als über einen (unpassenden und unangebrachten) Thekenkommentar eines ehemaligen Politikers berichtet wurde, und diese Berichterstattung auch erst viel später nach den Vorkommnissen erfolgte. Es wurde ein Skandal.
Nein, es soll nicht der Eindruck vermittelt werden, dass Männer spät abends an der Theke Frauen gegenüber alles sagen dürfen. Es soll vielmehr verdeutlicht werden, dass ein solcher zeitlich gesehener inszenierter Skandal mehr Aufmerksamkeit bekommt, als Kinder, die sexuell missbraucht werden.
Schon als ein ehemaliger SPD-Spitzenpolitiker in Verdacht stand, dass er kinderpornographisches Material besitzen sollte, haben sich Spitzenpolitiker in Schweigen gehüllt und verfielen gar in unglaubliche Erinnerungslücken.
Kein Thema für die Talkshows
Ja, es handelt sich nicht um ein nettes Samstag-Abend Talkshow Thema. Aber was ist wichtiger? Die Abschaffung des Solis oder der Schutz von Kindern?
Im Grundgesetz ist das Recht verbrieft, dass die Würde und das körperliche Wohlbefinden eines Menschen unantastbar sei. Ein Schutz, der auch Artikel 19 der UN Kinderkonvention garantieren sollte. Dieses Recht wird durch den sexuellen Missbrauch von Kindern gebrochen. Und es stellt sich die Frage, wer die Gefahr besser beurteilen kann, ob jemand wieder Rückfällig wird. Das Gericht oder das Jugendamt? Darf ein Gericht mit den Worten urteilen „ich finde Sie haben eine Chance verdient“, wenn es sich um einen der schwerwiegendes Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes geht?
Immer wieder werden die Jugendämter an den Pranger gestellt, wenn etwas passiert. Aber das Jugendamt muss sich auch einer Entscheidung eines Gerichtes beugen – auch wenn die Mitarbeiter, die die Familien und die Kinder besser kennen es anders sehen. Und wie kann es sein, dass in Berlin verurteilte Straftäter in pädagogischen Einrichtungen der direkte „Zugriff“ auf Kinder wieder ermöglicht wird? Es wird gefordert, dass Experimente an Tieren nicht mehr stattfinden dürfen, warum ermöglichen wir sie dann an Kindern?
Sexueller Missbrauch von Kindern: Vor Gericht wie Wohnungseinbruch
Zwar gibt es Gesetze, die den sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe stellen, zwar gibt es Gesetze, die es unter Strafe stellen, wenn man davon Videos macht, diese Videos besitzt oder verbreitet. Aber reichen diese Gesetze? Werden diese Gesetze richtig angewandt?
Nein! Die Kinder werden nicht richtig geschützt. Wenn man bedenkt, dass ein Einbruchsdiebstahl und der sexuelle Missbrauch von Kindern den gleichen Strafrahmen haben und der Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung sogar eine höhere Mindeststrafe hat und als Verbrechen bewertet wird, dann muss man leider erkennen, dass der Schutzraum der Wohnung höher bewertet wird als ein Kinderlachen, als das Recht auf Würde und eine gewaltfreie Kindheit.
Der Strafrahmen für den Wohnungseinbruchdiebstahl wurde unter anderem wegen der erheblichen traumatischen Folgen für die Einbruchsopfer verschärft. Sind diese Folgen schlimmer als die Folgen eines sexuellen Missbrauchs, oder was rechtfertigt die Differenz beim Strafrahmen?
Keiner will Opfer eines Einbruchs sein, aber wo ist die Verhältnismäßigkeit bei dieser Argumentation? Das muss sich ändern, denn jedes Kind hat das Recht auf ein unbeschwertes Kinderlachen.
Es wäre so einfach, ein Zeichen zu setzen! Die Politik muss nur den Strafrahmen ändern und hierdurch könnte vermutlich bereits viel erreicht werden.
Strafrechtlich nur ein „Vergehen“
Es wird Zeit, dass aus strafrechtlicher Sicht der sexuelle Missbrauch von Kindern als Verbrechen (Freiheitstrafe mindestens ein Jahr) angesehen wird und nicht nur als ein (strafrechtliches) Vergehen (Freiheitsstrafe unter 12 Monaten). Aus Sicht eines Nichtjuristen stellt sich die Frage zwischen Verbrechen und Vergehen wohl kaum.
Auch wenn es um den Besitz und die Verbreitung von kinderpornographischen (Foto- und Videomaterial) Material geht, muss endlich eine Änderung des Strafrechts her.
Für jede einzelne Aufnahme wird ein Kind sexuell missbraucht und erleidet dauerhaft Schaden an Leib und Seele. Nur bei einer Haftstrafe oder einer Therapie setzt sich u.a. ein Pädophiler nach Ansicht von Experten mit seinem Tun wirklich auseinander. Nur dadurch werde die Gefahr einer neuen Straftat verringert.
Geständige Ersttäter müssen regelmäßig nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen, und das kommt einem Freifahrtschein gleich. Wie kann es sein, dass ein Straftäter, der 616 Bilder und Videos besitzt, auf denen sexueller Missbrauch an teilweise gefesselten Kindern und Säuglingen vorgenommen wird, nur eine Geldstrafe von 3.600 Euro aber keine Therapieauflage erhält (so im Jahr 2015 in München passiert)?
Es geht aber nicht um das pauschale und populistische Fordern nach hohen Strafen. Es geht zum einen darum, dass dem Leid der Kinder ein entsprechendes Gegengewicht in Form der Strafe entgegengestellt wird. Durch eine Erhöhung der Strafe erhält die Justiz aber erst die Möglichkeit bestimmte Auflagen zu machen. Zwingend muss auch eine Differenzierung zwischen pädophilen Tätern und reinen Gewalttätern vorgenommen werden.
Eine Therapieauflage kann erst bei einer Haftstrafe erfolgen. Die Tatsache, dass es dem Richter vom Gesetzgeber angesichts des geringen Strafrahmens verwehrt wird, für Besitzer von kinderpornographischen Materials eine Therapieauflage auszusprechen, ist nicht akzeptabel. Es sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass eine solche Therapie Hilfe für einen Täter sein kann. Ein Pädophiler sucht sich seine Neigung nicht aus, daher wäre auch den Tätern mit einer Therapie geholfen und somit auch den Kindern.
Es darf nicht verkannt werden, dass bereits der Besitz von kinderpornographischem Material dazu beiträgt, dass täglich Missbrauch an unzähligen Kindern vorgenommen wird. Wer diese Bilder herunterlädt oder besitzt, trägt zu diesem Missbrauch bei. Das Angebot richtet sich nach der Nachfrage. Videos mit kinderpornographischem Material können wie eine Einstiegsdroge sein. Erst das Video, dann die Tat?
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Warum also keine Therapieauflagen ermöglichen? Es gilt vorzubeugen und dafür muss der Rahmen geschaffen und (finanzielle) Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Mehr als 12.000 Fälle, alleine in Deutschland
Alleine in Deutschland wurden im Jahr 2016 an über 12.019 Kindern sexuelle Gewalt verübt und das sind nur die offiziellen Zahlen!. Die geltenden Gesetze werden der gewaltigen Zahl und der Schwere dieser Verbrechen gegen Kinder nicht gerecht. 12.019 ist nicht eine Zahl, sondern hierbei handelt es sich um die geraubte Unschuld und die geraubte unbeschwerte Zukunft von über 12.019 Kindern, die nicht mit Geld zu ersetzen ist. Kinder haben ein Recht auf eine unbelastete Zukunft und dementsprechend müssen wir uns auch um sie kümmern und sie schützen.
Wer kinderpornographisches Material sich besorgt oder vertreibt stiftet andere Menschen an, diese zu produzieren und somit auch Kinder sexuell zu missbrauchen. Der Anstifter wird im strafrechtlichen Sinne gestellt wie der Angestiftete selbst. Das muss bei Strafrahmen bzgl. des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung solchen Materials berücksichtigt werden.
Es wird Zeit, dass die Medien den Mut aufbringen, dieses Thema so lange zu thematisieren, bis man darüber nicht mehr schweigen kann. Hier wird kein fertige Gesetzesänderung vorgeschlagen, dafür ist das Thema zu komplex, es soll einem Umdenken dienen und die Grundlage für Veränderungen. Die Politik muss handeln! Ein #Kinderlachen ist unersetzbar, eine gestohlene Uhr schon!
Ein Gastbeitrag von Moritz Gallenkamp. Er ist Vorsitzender der FDP Osnabrück und als Rechtsanwalt in Osnabrück tätig. Moritz Gallenkamp äußert sich immer wieder öffentlich zu dem Thema, so zum Beispiel auch bei The Huffington Post.
Ein von ihm verfasster Antrag zur Änderung des Strafrahmens zum obigen Thema steht vor der Beratung im FDP-Landesfachausschuss Innen, Recht und Verfassung in Niedersachsen.