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Aussprache über pädophilen Pfarrer in Hagen aTW: Nur hinter verschlossener Tür

Am Freitagabend (21.12.2018), kurz vor Heiligabend, fand im Jugendheim der katholischen Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt im Ortsteil Gellenbeck der Südkreisgemeinde Hagen aTW  ein Gesprächsabend statt.

Entgegen zuvor getroffener Vereinbarungen mit dem Gemeindepfarrer, durfte ein Kollege der HASEPOST an diesem Abend nicht von der Veranstaltung berichten – auch das Wort “Hausverbot” fiel an diesem Abend.

Hintergrund der Veranstaltung waren die vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle des Pfarrers Hermann H., der sich während seiner Tätigkeit in Merzen (Nordkreis) an mehreren Kindern vergangen haben und diese pädophilen Taten inzwischen auch gegenüber dem Bischof zugegeben haben soll.

Nach den Missbrauchsfällen, die sich in den 80er und 90er Jahren ereignet haben sollen, und der vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand, war Pfarrer Hermann H. in der Zeit von 1997 bis mindestens zu seinem Goldenen Priesterjubiläum im Februar 2016 – zu dem der Bischof von Osnabrück Dr. Franz-Josef Bode trotz der im Raum stehenden Vorwürfe ein Grußwort entsandte – Mitglied der Gemeinde in Hagen und hat dort weiterhin in der seelsorgerischen Arbeit der Kirchengemeinde mitgewirkt – auch mit Kindern.

Trotz Missbrauchsvorwürfen beim Kinderzeltlager dabei

Noch in Juli 2017 nahm Pfarrer Hermann H. zudem zeitweise am Kinder und Jugendzeltlager der Kirchengemeinde aus Gellenbeck, in Gerde teil.

In einer unserer Redaktion vorliegenden Stellungnahme des Bistums und in einem vom Kirchenboten veröffentlichten Brief des Bischofs an die Gemeindemitglieder in Merzen (PDF Download), ist die Rede davon, dass der Osnabrücker Bischof Bode erst Ende des Jahres 2017 Hinweise auf das pädophile Treiben des Seelsorgers erhielt und daraufhin tätig wurde.

Unsere Redaktion wollte offen und transparent berichten. Unser freier Mitarbeiter Dieter Reinhard hatte zu diesem Zweck bereits im Vorfeld des Gemeindegespräches mit dem Hagener Pfarrer Hermann Hülsmann Kontakt aufgenommen.

In dem Vorabgespräch sicherte der Pfarrer eine Teilnahme zu; einzige Bedigung: keine Tonaufzeichnung.

Krisenmanager des Bistums blockierten Berichterstattung

Die Veranstaltung, die wegen des großen Andrangs aus dem Jugendheim in die Kirche umziehen musste, wurde von Profis aus dem Management des Bistums begleitet.
Nach Ankunft und Treffen mit den Verantwortlichen im Saal des Jugenheims wurde unserem Mitarbeiter im Gespräch mit Pfarrer Hermann Hülsmann, dem Pressesprecher des Bistums Osnabrück Hermann Haarmann in Anwesenheit von Domkapitilar und Personalchef Ulrich Beckwermert sowie dem  Justiziar des Bistums Osnabrück,Ludger Wiemker, des Saales verwiesen.

Zur Begründung gab der Pressesprecher des Bistums Osnabrück, Hermann Haarmann vor Ort gegenüber unserem Kollegen an, man wolle einen “geschützten Raum” schaffen.

Gemeinde Aussprache, Hagen
Ein Foto durfte unser Mitarbeiter Dieter Reinhard noch machen, dann musste er das Haus verlassen: v.l.n.r: Hermann Haarmann Pressesprecher Bistum Osnabrück, Ludger Wiemker Justiziar Bistum Osnabrück, Ulrich Beckwermert Domkapitilar und Personalchef, Nicole Muke, Leiterin des Bereiches Gemeindeentwicklung und Organisationsberatung Bistum Osnabrück,
Pfarrer Hermann Hülsmann, Gemeinde Mariä Himmelfahrt, Hagen a.T.W. /Gellenbeck (Foto: Dieter Reinhard)

Pressesprecher des Bischofs: Gemeindemitglieder, nicht das Bistum, wollten Presse raushalten

Unsere Redaktion fragte nach den Weihnachtstagen nochmals beim Bistum nach, warum die Presse bei dieser Veranstaltung ausgeschlossen worden war. Dazu Hermann Haarmann, Pressesprecher der bischöflichen Pressestelle am Donnerstagnachmittag:

“Die Gemeindemitglieder in Gellenbeck waren mündlich und schriftlich zu einer Versammlung im Pfarrheim „in einem geschützten Rahmen“, also ohne Presse-Öffentlichkeit, eingeladen worden. Das hatten wir vom Bistum empfohlen, und das war auch Wunsch aus der Gemeinde. Unsere Empfehlung ging zurück auf die Erfahrung in Merzen, wo bei der Gemeindeversammlung fünf Tage zuvor (16. Dezember) die Anwesenheit der Pressevertreter bei mehreren Teilnehmern Kritik ausgelöst hatte: Sie fühlten sich eingeschränkt und wollten sich nicht („presseöffentlich“) äußern. Daraufhin ist in Merzen ein weiteres Gespräch eine Woche später (23. Dezember) anberaumt worden – ohne Presse. Als zu Beginn der Versammlung in Gellenbeck bekannt wurde, dass mit Herrn Reinhard ein Pressevertreter vor Ort war, signalisierten bereits mehrere Teilnehmer, dass sie die Versammlung wieder verlassen würden. Ich habe Herrn Reinhard angeboten, dass er nach einer Stunde (auch wenn die Versammlung dann noch nicht ganz zu Ende sein sollte) wiederkommen könne und Vertreter des Bistums und der Gemeinde ihn über Inhalt und Ablauf informieren würden. Auf das Angebot ist er aber, wie sich später herausstellte, nicht eingegangen. Pfarrer Hülsmann hatte Herrn Reinhard am Telefon gesagt, dass er kommen könne, er ihm aber nicht versprechen könne, an der Versammlung teilzunehmen. Das müsse vor Ort noch mal mit den Bistumsvertretern besprochen werden. Pressevertreter von NOZ, NDR, KNA und Kirchenzeitung, die bei mir (!) vorher nach einer Teilnahmemöglichkeit angefragt hatten, wurden auf den „internen Charakter“ der Versammlung hingewiesen und haben das fraglos akzeptiert.”

Dazu möchte unsere Redaktion feststellen, dass nach Angaben unseres Mitarbeiters Dieter Reinhard, mit dem Gemeindepfarrer vereinbart war, dass von der Veranstaltung keine Tonaufzeichnungen gemacht werden – womit dieser einverstanden war.
Erst nach Erscheinen der Mitarbeiter des Bistums in der Gemeinde, wurde eine Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen. Das Angebot, nach Ende der Veranstaltung eine aus Sicht des Kollegen “gefilterte” Zusammenfassung zu erhalten, lehnte dieser dankend ab.

Nachgefragt bei derPressestelle des Bischofs

Unsere Redaktion nutzte nach Weihnachten nun auch die Gelegenheit ein paar zusätzliche Fragen zum aktuellen Missbrauchsskandal zu stellen.

Herr Bode schreibt [im Brief an die Gemeinde in Merzen, die Red.] „belastbare Aussagen, aufgrund derer man hätte eine Anzeige erstatten können, gab es aber nicht“. Wie ist Herr Bode zu dieser Erkenntnis gelangt?

Antwort: Pfarrer H. hat seinerzeit alles abgestritten, als er mit den Gerüchten über ihn konfrontiert wurde. Zudem gab es keine den Bistumsvertretern bekannten Belastungszeugen gegen ihn, beispielsweise betroffene Kinder oder deren Eltern. Es gab nur Gerüchte, keine Anknüpfungspunkte.

Warum wurde der Vorgang (die „Gerüchte“) nicht bereits 1997 an Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Prüfung übergeben?

Antwort: Es gab seinerzeit keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat, keine belastbaren Zeugenaussagen oder Zeugen für die Anschuldigungen gegen den Priester. Versäumt wurde allerdings auf Seiten des Bistums, auch vagen Hinweisen konsequenter nachzugehen. Heute würde man anders handeln.

Wurden oder werden die im Zusammenhang um 1997 angefertigten Aktenvermerke, Protokolle, Schreiben etc. jetzt – nachdem Pfarrer H. selbst seine Taten eingeräumt hat – in vollem Umfang zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft übergeben? Oder gibt es noch Unterlagen in Besitz der Kirche, die nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden?

Antwort: Der Staatsanwaltschaft wurden Mitte des Jahres Unterlagen und Protokolle über erstmalig bekannt gewordene tatsächliche und auch belastbare Anhaltspunkte über Sexualstraftaten des Priesters übergeben. Diese waren grundsätzlich dazu geeignet, strafrechtliche Ermittlungen gegen den Priester aufzunehmen. Aufgrund der mittlerweile eingetretenen Verjährung stand der weiteren Strafverfolgung, wie die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, ein sogenanntes „gesetzliches Strafverfolgungshindernis“ entgegen. Hätte die Staatsanwaltschaft die Herausgabe weiterer Unterlagen beansprucht, hätten wir diese zur Verfügung gestellt.

Kann der Bischof ausschließen, dass es nicht bspw. Vertuschungsstraftaten gab, durch Pfarrer H. oder andere inzwischen überführte Mitarbeiter der Kirche, die nicht inzwischen verjährt sind und deswegen von den zuständigen Behörden untersucht werden müssen?

Antwort: Vertuschungsstraftaten hat es nicht gegeben: Aus den uns bekannten und vorliegenden Unterlagen lassen sich jedenfalls keine Anknüpfungspunkte diesbezüglich erkennen. Es gab (siehe oben) keine Kenntnisse und Hinweise auf konkrete Straftaten, die jemand hätte „vertuschen“ können.

Kommentar des Herausgebers

“Prima, lieber Bischof Bode” – möchte man meinen.
Sie klären auf und Sie ermutigen dazu, dass in den Gemeinden über den Missbrauch gesprochen wird, der bereits vor ihrer Amtszeit begann, aber leider auch noch in Ihrer Amtszeit passiert ist.

Auch Ihre offenen Worte bei der Weihnachtsmesse im Osnabrücker Dom machen Eindruck. So viel Aufklärung überrascht, doch beruhigt sie auch?
Wer den von Ihnen unterzeichneten und hier nochmals verlinkten Brief an die Gemeinde Merzen kritisch durchliest, erkennt die Schwächen ihrer Positionierung als vermeintlicher Aufklärer. Sie selbst, lieber Herr Bischof, schreiben den Gemeindemitgliedern in Merzen, in der Kinder vom Pfarrer missbraucht und für ihr Leben geschädigt wurden, dass Ihr Personalreferent Pater Rudolf Bleischwitz Sie bereits in den 90er Jahren über entsprechende Gerüchte informiert hat. Der Täter stritt alles ab – ja, das machen Täter häufig so. Daher hätten sie schon damals – noch vor Eintritt einer möglichen Verjährung – die ganze Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft und die Polizei übergeben müssen. So macht man das! Dort sitzen die Profis um herauszufinden, ob “Gerüchte” nicht Indizien für Straftaten sind. 

Warum will die Staatsanwaltschaft nicht alle Unterlagen sehen?

Dass die Staatsanwaltschaft auch jetzt noch nicht alle verfügbaren Akten angefordert haben will, auch wenn womöglich nach aktuell geltender Rechtslage eine Verjährung eingetreten sein soll, verwundert aber schon irgendwie. 
Das gibt es wohl nur im Fernsehen, dass sich Ermittler anhand alter (verjährter?) Fälle ein Bild von einem Täter machen, um womöglich noch andere Fälle aufzuklären, die der Täter noch nicht zugegeben – womöglich sogar vertuscht hat?

Nicht auszudenken, wenn nicht nur die Untätigkeit des Bistums in den 90er Jahren, sondern nun auch eine – aus welchen Gründen auch immer – untätige Staatsanwaltschaft, dafür sorgt, dass Straftaten nicht wenigstens ermittelt und aufgeklärt werden!
Selbst wenn am Ende kein Gefängnis mehr droht, sollten Staatsanwaltschaft und Polizei jetzt alles daran setzen diese pädophilen Taten zumindest restlos aktenkundig zu machen.

Die Opfer haben ein Recht auf volle Aufklärung – durch Profis!

Die Opfer haben ein moralisches Anrecht darauf, dass nun nicht noch irgendwelche Akten in Kirchen-Archiven liegen, nur weil sich auf einer höheren Ebene der Bischof, leitende Staatsanwälte und vielleicht sogar das Justizministerium in Hannover darauf “geeinigt” haben, dass ja eh alles verjährt sei. Ist es das wirklich? Was geschah in den letzten Jahren in Hagen?

Der Täter von Merzen ist (erst) 85 – in anderen Strafsachen ist das nicht zu alt um vor ein weltliches Gericht zu treten.
Und selbst wenn eine Verurteilung aus juristischen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, ist nun die Zeit der Aufklärer gekommen – und die Profis dafür sitzen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

Dort, wo sie auch schon in den 90er Jahren saßen, und nicht darüber informiert wurden, dass es “Gerüchte” gab, nach denen ein Pfarrer Sexualstraftaten an Kindern verübte.

Bischof Franz-Josef Bode hat inzwischen öffentlich eingestanden, dass es in den 90er Jahren zu Versäumnissen kam. Sollte die Staatsanwaltschaft jetzt nicht alles unternehmen, um restlos Licht ins Dunkel dieser Vorkommnisse zu bringen – ohne gleich im Vorfeld Verjährungsfristen zu Gunsten des Angeklagten zu berechnen – scheint es mir 20 Jahre nach den “Gerüchten” die nächsten Versäumnisse zu geben.

Heiko Pohlmann

 

 

 


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