(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Buschmann: Selbstbestimmungsgesetz soll nach der Sommerpause verabschiedet werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geht davon aus, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz nach der Sommerpause durch das Bundeskabinett verabschiedet wird. Er betonte, dass es ihm darum gehe, das Gesetz zügig im Bundestag zu behandeln. Er rechne mit einer lebhaften Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz. Buschmann betonte, dass es bei der Fortentwicklung des Rechts darum gehe, möglichen Missbrauch auszuschließen.
Buschmann: Besserstellung von Personen mit abweichender Geschlechtsidentität wird nicht zu Lasten anderer gehen
Buschmann versicherte, dass die geplante Besserstellung von Personen mit abweichender Geschlechtsidentität nicht auf Kosten anderer gehen werde. Er betonte, dass sich viel weniger ändern werde, als viele Menschen glauben. Die Vertragsfreiheit und das Hausrecht würden gewahrt bleiben, wie es in einer liberalen Gesellschaft selbstverständlich sei. Das Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass jeder Mensch in Deutschland künftig seinen Geschlechtseintrag und Vornamen selbst festlegen und dies in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern kann.
Gesetz richtet sich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen
Das geplante Gesetz zielt darauf ab, transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen eine bessere rechtliche Grundlage zu geben. Es gibt jedoch Kritik an einigen Passagen des Gesetzentwurfs, insbesondere in Bezug auf das Hausrecht. Ursprünglich war die Verabschiedung des Gesetzes für Ende 2022 geplant.