Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das neue Selbstbestimmungsrecht, fordert aber gleichzeitig Verbesserungen, um Fremdbestimmung und Diskriminierung zu vermeiden.
LSVD begrüßt neues Selbstbestimmungsrecht
Der LSVD lobte die Verabschiedung des neuen Selbstbestimmungsrechts durch die Bundesregierung, sieht aber noch Verbesserungsbedarf bei einigen geplanten Regelungen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Kabinettsentwurf der nächste Schritt zur rechtlichen Selbstbestimmung von trans, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen getan ist. Das war längst überfällig“, sagte Mara Geri aus dem LSVD-Bundesvorstand dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe).
Notwendige Änderungen und Kritikpunkte
„Allerdings ist der aktuelle Gesetzesentwurf immer noch von Fremdbestimmung und Misstrauen insbesondere gegen trans Personen geprägt,“ bemängelte Geri. Sie forderte Verbesserungen beispielsweise bei der Anzeigepflicht von Änderungsabsichten beim Standesamt, der Berücksichtigung von Jugendlichen und dem Wegfall der Möglichkeit, den Vornamen unabhängig vom Personenstand zu ändern.
Kritik an möglicher Diskriminierung
Darüber hinaus äußerte der Verband Bedenken hinsichtlich der Gesetzesneuerung, nach der Betreiber etwa von Frauensauen und Frauenhäusern Hausrecht ausüben und bestimmten Besuchern den Zutritt verwehren können. „Dies könnte als Legitimierung für diskriminierende Ausschlüsse von trans, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen aus Einrichtungen, Räumen und von Veranstaltungen genutzt werden“, warnte Geri.
Vertretung von LGBT*-Gruppen
Der LSVD vertritt nicht nur homosexuelle, sondern auch bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen. Transgeschlechtliche Personen identifizieren sich nicht oder nicht ausschließlich mit dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugewiesen wurde. Intergeschlechtliche Menschen weisen körperliche Merkmale auf, die sich nicht eindeutig als männlich oder weiblich kategorisieren lassen.