Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli werden wegen des Verdachts der Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss angeklagt. Ein dritter Angeklagter wird ebenfalls beschuldigt, sowohl im Ausschuss als auch bei einer Zeugenvernehmung falsch ausgesagt zu haben. Das Strafmaß für die zur Last gelegten Delikte beträgt bis zu drei Jahre Haft.
Anklage gegen Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) in Wien hat am Freitag die Anklage gegen den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz bekannt gegeben. Ebenfalls angeklagt ist sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli.
Verdacht der Falschaussage
Kurz und Bonelli wird vorgeworfen, als Auskunftspersonen vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrates zur „Mutmaßlichen Käuflichkeit der Türkis-Blauen Bundesregierung (IBIZA-Untersuchungsausschuss)“ falsch ausgesagt zu haben. Konkret geht es um die Befragung zur Errichtung der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft.
Weitere Anklage
Neben Kurz und Bonelli ist eine dritte Person angeklagt, die sowohl als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss als auch bei der Zeugenvernehmung durch die WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG falsch ausgesagt haben soll.
Potentielle Strafen
Das Strafmaß für die zur Last gelegten Delikte beträgt bis zu drei Jahre Haft.