Die Überstellung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten gemäß dem Dublin-Verfahren stößt auf erhebliche Hürden, wobei sowohl andere EU-Mitgliedstaaten als auch deutsche Ausländerbehörden als Hauptursachen identifiziert wurden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Scheitern der Dublin-Überstellungen
Laut einer kleinen Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger gab es erstmals konkrete Zahlen zu den Gründen, warum Überstellungen von Geflüchteten nach dem Dublin-Verfahren scheitern. Die Antwort der Bundesregierung zeigte, dass bis August 24.192 fristgerechte Überstellungen gescheitert waren.
Ursachen und Verantwortlichkeiten
Der größte Teil der gescheiterten Überstellungen (5.296) ist auf den zuständigen EU-Mitgliedstaat zurückzuführen. Die ausführenden Ausländerbehörden in Deutschland waren mit 5.060 Fällen die zweithäufigste Ursache. In weiteren 2.964 Fällen waren die Personen „untergetaucht“. 2.307 Mal scheiterte die Überstellung an „organisatorischen“ Hindernissen und in 2.151 Fällen wurde die betroffene Person „nicht angetroffen“.
Dublin-Verfahren und seine Regelungen
Laut den Regeln des Dublin-Verfahrens ist jener EU-Staat für einen Flüchtling verantwortlich, in dem dieser die Europäische Union zuerst betreten hat. Wenn bei der Prüfung von Asylanträgen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein anderer Mitgliedstaat für das Verfahren verantwortlich ist, kann der Asylbewerber dorthin überstellt werden. Dieser Mechanismus wird jedoch offenbar oft durch verschiedene Hindernisse blockiert.
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