Berlin plant, straffällige Studierende von der Universität zu entfernen, stößt jedoch auf rechtliche Hürden. Während diese Praxis in anderen Bundesländern angewendet wird, bleibt die Umsetzung in Berlin aufgrund der beruflichen Freiheitsrechte der Täter schwierig.
Exmatrikulation straffälliger Studierender in der Diskussion
Im Februar wurde ein Student der Freien Universität Berlin Opfer eines Angriffs und erlitt schwere Verletzungen. Dies führte zur Forderung, den mutmaßlichen Täter zu exmatrikulieren. Der Berliner Senat hat entsprechend eine Gesetzesänderung initiiert, berichtet der „Spiegel“.
Rechtlicher Kontext und Praxis in anderen Bundesländern
Die Möglichkeit zur Exmatrikulation straffälliger Studierender ist in den meisten anderen Bundesländern bereits in den Hochschulgesetzen verankert. Allerdings wurden laut einer „Spiegel“-Umfrage in den letzten Jahren weniger als zehn Studierende zwangsexmatrikuliert. Ein antisemitischer Hintergrund war in keinem der Fälle bekannt.
Berufsfreiheit als rechtlicher Schutz
Im hessischen Wissenschaftsministerium wird darauf hingewiesen, dass die durch das Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit ein sehr hohes Gut ist, auch für den Täter. „Die grundgesetzliche garantierte Berufsfreiheit – auch eines Täters – ist ein sehr hohes Gut“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Eine Exmatrikulation ist demnach keine Strafe, „sondern eher ein Schutzmechanismus, um den Frieden auf dem Campus zu bewahren“.
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