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Schwarzfahrer mit 3.400 Euro am Osnabrücker Hauptbahnhof festgenommen

Der Osnabrücker Hauptbahnhof. / Foto: Sophie Scherler

Die Bundespolizei hat Sonntagvormittag (2. Januar) im Hauptbahnhof Osnabrück den Haftbefehl gegen einen 23-Jährigen vollstreckt. Außerdem wurden wegen des Verdachts der Geldwäsche 1.900 Euro bei dem Mann beschlagnahmt.

Bundespolizisten hatten den alkoholisierten Mann nach Ankunft eines Intercity-Zuges aus Münster gegen 09:20 Uhr wegen einer Fahrscheinunregelmäßigkeit im Hauptbahnhof Osnabrück kontrolliert. Da der Mann keinen Ausweis dabeihatte, musste er die Beamten zur Dienststelle begleiten. Dort wurde die Identität des Mannes festgestellt und infolgedessen bekannt, dass der 23 Jährige mit Haftbefehl von der Justiz gesucht wurde. Er war 2020 wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch schuldete er der Justiz noch 960,- Euro oder sollte eine Restersatzfreiheitsstrafe von 64 Tagen verbüßen.

Mann mit 3.400 Euro Bargeld unterwegs

Da die Beamten bei der Durchsuchung zum Auffinden von Ausweisdokumenten zwei Geldbündel von zusammen fast 3.400 Euro Bargeld in den Hosentaschen des 23-Jährigen gefunden hatten, konnte er die noch offene Geldstrafe mühelos bezahlen. Die Herkunft des Geldes konnte oder wollte der 23-Jährige aber nicht glaubhaft erklären. Da der Guineer zudem momentan über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügt, bestand zudem der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet.

Bargeld beschlagnahmt

Zur Sicherung des Strafverfahrens wegen des unerlaubten Aufenthalts musste der 23-Jährige eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250,- Euro leisten. Außerdem ordnete ein Richter die Beschlagnahme von 1.900 Euro wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz an. Nach Abschluss aller polizeilicher Maßnahmen wurde dem 23-Jährigen eine Anlaufbescheinigung für die Zentrale Ausländerbehörde in Köln ausgestellt. Außerdem interessierten sich gleich drei Staatsanwaltschaften für die ladungsfähige Anschrift des 23 Jährigen und hatten den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.


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Polizei Pressestelle
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