Bei einer umfangreichen Kontrollaktion am Mittwoch (8. November) durchleuchteten Behörden neun Barbershops in Osnabrück. Die Aktion, an der das Hauptzollamt Osnabrück, die Stadtverwaltung, das Gewerbeaufsichtsamt, das Finanzamt, das Jobcenter und die Polizei Osnabrück beteiligt waren, zielte darauf ab, verschiedene rechtliche Aspekte des Betriebs der jeweiligen Einrichtungen zu überprüfen.
Im Fokus der behördenübergreifenden Kontrollen standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Diese ganzheitliche Herangehensweise sollte ein umfassendes Bild der rechtlichen Situation in den überprüften Geschäften liefern.
Geldwäsche & Steuerhinterziehung
Das Hauptzollamt Osnabrück meldete im Anschluss an die Kontrolle, dass es Anhaltspunkte für Schwarzarbeit in einigen der kontrollierten Barbershops gefunden hat. Im Detail stießen die Ermittler in drei Fällen auf den Verdacht, dass sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verletzt wurden. Zusätzlich werden in zwei Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug geführt. Ferner wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Arbeitnehmer wegen fehlender Mitwirkung bei der Prüfung eingeleitet.
Die Erkenntnisse führen nun zu weiteren Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern, um die festgestellten Rechtsverstöße aufzuklären und entsprechend zu ahnden. Darüber hinaus hat die Polizei in einem Fall Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Steuerhinterziehung aufgenommen.