Die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen fordert die Ampel-Koalition in Berlin auf, eine rechtliche Grundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber zu schaffen. Dieser Antrag steht im Kontext interner Konflikte innerhalb der Koalition und unterschiedlicher Umsetzungsstrategien auf Länderebene.
Die Notwendigkeit einer Bezahlkarte für Asylbewerber
Ein Sprecher der Düsseldorfer Staatskanzlei erklärte gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, “Auf Initiative der Länder wurden gemeinsam mit dem Bund gesetzliche Klarstellungsbedarfe identifiziert, die erforderlich sind, um den Einsatz einer Bezahlkarte rechtssicher zu machen. Die erarbeiteten Vorschläge sollten nun schnellstmöglich umgesetzt werden, um die möglichst flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte nicht zu gefährden.”
Interne Konflikte und Umsetzungsstrategien auf Länderebene
Die Forderung kommt inmitten interner Konflikte in der Ampel-Koalition auf. Der grüne Bundestagsfraktions-Vize Andreas Audretsch hatte erklärt, gesetzliche Änderungen seien “nicht nötig und nicht verabredet”. Bundesländer wie Bayern oder Hamburg haben bereits Bezahlkarten innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens eingeführt. In NRW hält sich bislang die Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) an den einstimmigen Bund-Länder-Beschluss aus dem vergangenen November, der das Bargeld für Flüchtlinge bis auf ein gesetzliches Taschengeld-Minimum abschaffen will.
Die Position von NRW-Innenminister Herbert Reul
Der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) warnte gegenüber der Funke-Mediengruppe, “Mit dem Hin und Her bei der Bezahlkarte verspielen wir weiterhin Vertrauen”. Er sieht die Bezahlkarte nicht als revolutionären Durchbruch in der Flüchtlingspolitik, “aber sie ist ein wichtiger Baustein, um für mehr Ordnung und Klarheit zu sorgen”.
Die Zukunft der Bezahlkarte für Asylbewerber
Bis zum Sommer wollen die Länder mit einem Ausschreibungsverfahren eine Bank finden, die eine einheitliche Debit-Kartenfunktion ohne Kontobindung bereitstellt. Ab Herbst könnten dann die meisten Asylbewerberleistungen umgestellt werden. Der Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte jedoch, dass trotz seines Wunsches nach einer flächendeckenden Einführung, es keinen Anschlusszwang geben werde, um die kommunale Selbstverwaltung zu respektieren. Er versichert auch, dass das Land den Städten bei der Finanzierung gegebenenfalls unterstützend zur Seite stehen wird.
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