In einem aktuellen Konflikt um Demonstrationen an Universitäten wirft die SPD-Politikerin Gesine Schwan Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) mangelnde Kenntnis des Grundgesetzes vor. Schwan nimmt dabei Stellung zu den Vorwürfen der Ministerin an Universitätslehrende, welche Unterschriften für einen offenen Brief zur Verteidigung des Demonstrationsrechts von Studierenden gesammelt hatten.
Kritik an Vorgehen der Forschungsministerin
Gesine Schwan kritisiert die Behandlung der aktuellen universitären Proteste durch Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Schwan sagte dem Tagesspiegel, es zeuge von mangelnder Kenntnis des Grundgesetzes, die Unterzeichner des offenen Briefes auf diese Weise anzugehen. Schwan warnte zudem vor dem vorschnellen Einsatz von Polizeikräften zur Unterdrückung der Proteste und betonte die Rolle von Universitäten als „Sensoren gesellschaftlicher Brüche“ in Krisenzeiten.
Erwartungen an Studierende und Dozenten
Zugleich äußerte Schwan klare Erwartungen an Studierende und brachte Kritik an der Formulierung im Brief der Dozenten an. Sie verwies auf das Gewaltmonopol des Staates und betonte, dass Studierende bei Straftaten hiervon nicht ausgenommen seien. Gewalt gegen andere Studierende sei jedoch niemals erlaubt.
Kommentare von SPD und Grünen
Auch der forschungspolitische Sprecher der SPD, Oliver Kaczmarek, kritisierte das Vorgehen der Ministerin und hätte sich eine konkrete Initiative ihrerseits gewünscht. Er hob hervor, dass sowohl freier Diskurs als auch klare Sanktionen für Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Hochschulen festgeschrieben werden sollten. Kaczmarek attestierte der Ministerin, durch ihre Kritik an Hochschullehrenden Irritationen eher vergrößert zu haben. Anja Reinalter, Forschungspolitikerin der Grünen-Fraktion, stellte fest: „Man merkt immer deutlicher, dass die FDP kein Kultusministerium in den Ländern hat.“
Einen Konfliktpunkt stellte der offene Brief dar, den Professoren und Dozenten nach der Besetzung eines Hofs der Freien Universität Berlin unterzeichnet hatten. Sie verteidigten darin das Demonstrationsrecht der Studierenden – unabhängig von deren Forderungen. Forschungsministerin Stark-Watzinger zeigte sich daraufhin „fassungslos“ und stellte die Verfassungstreue der Lehrenden in Frage.
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