(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Bundesbank hebt Basiszinssatz an.
Die Bundesbank hat angekündigt, den Basiszinssatz zum 1. Juli 2023 von 1,62 auf 3,12 Prozent anzuheben. Der Basiszinssatz dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, die bei Verbrauchergeschäften fünf Prozentpunkte und bei Handelsgeschäften neun Prozentpunkte über dem festgelegten Wert liegen. Verbraucher und Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, müssen ab Juli mit Strafzinsen von 8,12 Prozent bzw. 12,12 Prozent pro Jahr rechnen.
Grundlage für Verzugszinsen
Der Basiszinssatz ist eine wichtige Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Wenn Verbraucher oder Unternehmen ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, müssen sie mit Strafzinsen rechnen. Der Basiszinssatz liegt dabei immer fünf bzw. neun Prozentpunkte unter dem Verzugszinssatz. Mit der Anhebung des Basiszinssatzes von 1,62 auf 3,12 Prozent zum 1. Juli 2023 steigen auch die Verzugszinsen entsprechend an.
Höchster Stand seit 2008
Der Basiszinssatz steigt zum ersten Mal seit sieben Jahren und erreicht mit 3,12 Prozent den höchsten Stand seit 2008. Die Bundesbank reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsphase und die steigende Inflation. Verbraucher und Unternehmen sollten sich auf höhere Strafzinsen einstellen, wenn sie ihre Rechnungen nicht rechtzeitig begleichen.
Verbraucher und Unternehmen betroffen
Verbraucher und Unternehmen sind gleichermaßen von der Anhebung des Basiszinssatzes betroffen. Bei Verbrauchergeschäften müssen die Strafzinsen ab Juli bei 8,12 Prozent liegen, bei Handelsgeschäften sogar bei 12,12 Prozent. Es ist daher ratsam, Rechnungen pünktlich zu begleichen, um hohe Verzugszinsen zu vermeiden.