Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 plant Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), den Haushalt 2022 „zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt“ zu überarbeiten. Ziel ist es, abzusichern, dass kreditfinanzierte Hilfen in besonderen Notlagen weiterhin möglich sind und dass die Entscheidungen, die für den Haushalt 2024 erforderlich sind, schnell getroffen werden.
Reaktion auf das Urteil
Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, den Haushalt für das kommende Jahr noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Diese Ankündigung erfolgte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021. Der Kanzler sieht als „zentralen Punkt“ dieses Urteils, dass Kredite nun jedes Jahr vom Bundestag neu beschlossen werden müssen.
Die Prioritäten der Regierung
Zur möglichen Aussetzung der Schuldenbremse für 2024 äußerte sich Scholz nicht direkt. Allerdings wies er darauf hin, dass die Schuldenbremse in seinen Prioritäten für den Haushalt nicht aufgeführt sei. Stattdessen nannte er fünf Bereiche, auf die die Regierung ihren Fokus legen will: „Erstens, wollen wir die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf unser Land abmildern. Zweitens, wollen wir die Ukraine unterstützen“, sagte Scholz in der auf der Plattform X (vormals Twitter) veröffentlichten Videobotschaft. Darüber hinaus wolle die Regierung den „Zusammenhalt in Deutschland“ stärken, das Land modernisieren und digitalisieren.
Möglichkeit kreditfinanzierter Hilfen
Der Kanzler unterstrich, dass kreditfinanzierte Hilfen in besonderen Notlagen weiterhin möglich seien. „Damit in diesem Jahr die Hilfen gesichert sind, werden wir dem Bundestag für das laufende Jahr vorschlagen, die für solche Fälle im Grundgesetz ermöglichte Ausnahme von der Schuldenbremse erneut zu beschließen“, erklärte er. Eine entsprechende Regierungserklärung will Scholz am kommenden Dienstag im Deutschen Bundestag abgeben.
✨ durch KI bearbeitet, .