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Startseite Deutschland & die WeltScholz weist Trumps Selenskyj-Diktator-Vorwurf entschieden zurück
Deutschland & die Welt

Scholz weist Trumps Selenskyj-Diktator-Vorwurf entschieden zurück

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 19. Februar 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 19. Februar 2025
Olaf Scholz (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die jüngsten Äußerungen von US-Präsident Donald Trump entschieden zurückgewiesen. Trump hatte den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj als „Diktator“ bezeichnet, was Scholz als „schlicht falsch und gefährlich“ bezeichnete.

Reaktion des Bundeskanzlers

Olaf Scholz äußerte sich am Mittwochabend gegenüber dem „Spiegel“ zu Trumps Behauptungen. Scholz betonte, dass Wolodymyr Selenskyj das gewählte Staatsoberhaupt der Ukraine sei und wies darauf hin, dass das Aussetzen von Wahlen während eines Kriegszustandes mit der ukrainischen Verfassung und den geltenden Wahlgesetzen im Einklang stehe. „Niemand sollte etwas anderes behaupten“, so der SPD-Spitzenkandidat. Scholz erinnerte zudem daran, dass Russland unter Führung von Wladimir Putin den Krieg in der Ukraine begonnen habe. „Die Ukraine verteidigt sich seit bald drei Jahren gegen einen erbarmungslosen russischen Angriffskrieg. Tag für Tag“, fügte der Kanzler hinzu.

Hintergrund der Vorwürfe

US-Präsident Donald Trump, der das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahl 2020 bis heute nicht anerkennt, hatte seine Einschätzung über Selenskyj am Mittwoch auf seiner Plattform veröffentlicht. Er bezeichnete Selenskyj als „Diktator ohne Wahlen“ und warnte, er müsse schnell handeln, „sonst wird er kein Land mehr haben“. Gleichzeitig verwies er auf weiterhin laufende Verhandlungen mit Russland.

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Der formale Endtermin für die Amtszeit des ukrainischen Präsidenten ist der 20. Mai 2024. Aufgrund des russischen Angriffs wurde jedoch Kriegsrecht verhängt, welches jegliche Wahlen untersagt. Ähnliche Regelungen bestehen auch im deutschen Grundgesetz, wonach während eines Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden nach Artikel 115h sechs Monate nach Ende des Verteidigungsfalles ausgesetzt werden können.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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