Der Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) das Vertrauen entzogen. In einer Sondersitzung am Montag stimmten 394 Abgeordnete gegen Scholz, während 207 ihm ihr Vertrauen aussprachen. 116 Parlamentarier enthielten sich der Stimme, sodass die notwendige Kanzlermehrheit von 367 Stimmen verfehlt wurde.
Geplante Auflösung des Bundestags
Olaf Scholz hatte bereits im Vorfeld der Abstimmung angekündigt, bei einer Niederlage Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestags vorschlagen zu wollen. Das Staatsoberhaupt hat nun 21 Tage Zeit für seine Entscheidung. Sollte er dem Vorschlag zustimmen, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Als Wahltermin wurde der 23. Februar 2025 ins Auge gefasst.
Historische Einordnung
Der Griff zur Vertrauensfrage hat in der Geschichte der Bundesrepublik Tradition. Insgesamt wurde sie bisher fünfmal gestellt. Je einmal durch Willy Brandt 1972, Helmut Schmidt und Helmut Kohl beide im Jahr 1982 sowie zweimal durch Gerhard Schröder in den Jahren 2001 und 2005. In den Fällen von Brandt, Kohl und einmal bei Schröder handelte es sich um sogenannte „unechte Vertrauensfragen“, bei denen die Niederlage bewusst herbeigeführt wurde. Der Unterschied zu Scholz liegt darin, dass er nach dem Bruch der Ampel-Koalition tatsächlich keine Mehrheit mehr im Parlament hatte.
Ausblick auf mögliche Neuwahlen
Der Vorschlag zur Auflösung des Bundestags und die Aussicht auf Neuwahlen werfen viele Fragen und Unsicherheiten auf. Die politische Landschaft könnte sich grundlegend verändern, je nachdem, wie die Wahl im Februar 2025 ausfällt. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und welche Entscheidungen in den kommenden Wochen getroffen werden.
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