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Scholz unterstützt Tariftreuegesetz trotz Lindners Widerstand

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beabsichtigt, das Tariftreuegesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) weiterhin zu unterstützen und durch das Kabinett zu bringen, wie sein Regierungssprecher Steffen Hebestreit bekräftigte. Trotz Gegenwind innerhalb der Regierung bekräftigte Scholz außerdem seine Zusage an den Deutschen Gewerkschaftsbund, dass dieses Gesetz umgesetzt werden wird.

Kanzler Scholz unterstützt Tariftreuegesetz

Olaf Scholz (SPD), unser Bundeskanzler, hat seine feste Absicht ausgedrückt, das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagene Tariftreuegesetz weiterhin zu fördern. Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte am Montag in Berlin: „All die Gesetze, die wir uns vorgenommen haben, die in der Vorbereitung sind, sind Gesetze, die dem Bundeskanzler sehr am Herzen liegen.“ Als ehemaliger Arbeitsrechtler und Gewerkschaftsmitglied ist dieses Thema etwas, „das ihn umtreibt“, so Hebestreit weiter.

Einigkeit innerhalb der Regierung notwendig

Nichtsdestotrotz unterstrich Hebestreit die Notwendigkeit, Übereinkünfte innerhalb der Regierung herzustellen. Es bleibt also zu sehen, wie diese Gesetzesinitiative weiterentwickelt und umgesetzt wird.

Debatte um Tariftreuegesetz

Das Tariftreuegesetz sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Firmen vergeben werden sollen, die nach Tarif bezahlen. Bei einer kürzlichen Veranstaltung zum Jubiläum des Deutschen Gewerkschaftsbundes bestätigte Scholz, dass dieses Gesetz eingeführt werden soll.

Allerdings wurde das Vorhaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in seinem Wirtschaftspapier, das am Freitag bekannt wurde, in Frage gestellt. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Debatte um das Tariftreuegesetz innerhalb der Regierung weiter entwickelt.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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