Foto: Bundeskanzleramt bei Nacht, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Telefonate von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin und andere wichtige Gespräche zum Krieg in der Ukraine werden in der Regel nur stichpunktartig festgehalten, aber nicht mitgeschnitten. „Bislang gibt es den Aktenvermerk, aber keine Verpflichtung, Telefonate aufzunehmen oder mitzuschneiden. Das wäre etwas, was die Bundesministerien in ihrer gemeinsamen Geschäftsordnung ändern müssten“, sagte der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann, der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochsausgabe).
„Hierzu gibt es keine Planungen“, antwortete ein Regierungssprecher auf die Frage, ob angedacht sei, sich künftig an einer umfassenden Dokumentation von Gesprächen etwa wie bei US-Präsidenten zu orientieren. Allerdings würden im Bundeskanzleramt alle Informationen, die für die Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant seien, „festgehalten und in geeigneter Form entsprechend der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien veraktet“. Oppositionspolitiker hatten gemutmaßt, dass Putin dem Kanzler in den Gesprächen Atomdrohungen unterbreitet haben könnte und Scholz deshalb wiederholt zögerlich bei Waffenlieferungen gewesen sei. Bisher werden die Gespräche in der Regel für die Nachwelt nur stichpunktartig protokolliert, daher werden Historiker das Rätsel der genauen Gesprächsinhalte kaum lüften können. Ralf Jacob, Vorsitzender des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare, kritisierte, es dürfe eigentlich nicht nach Gutdünken festgelegt werden, was wie dokumentiert werde. Was relevant ist, habe seiner Ansicht nach nicht der Politiker zu entscheiden, sagte der Archivar. „Man kann nur etwas als fehlend beklagen, wenn bekannt ist, dass es existiert.“ Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), sagte dazu, die bisherige Praxis habe sich bewährt. „Um mit Telefonaten tatsächlich etwas zu erreichen, braucht auch ein Bundeskanzler ein gewisses Maß an Vertraulichkeit.“ Lindholz ergänzte aber, dass im Einzelfall darüber nachgedacht werden sollte, „im Einvernehmen mit dem Gesprächspartner ein Wortprotokoll anzufertigen“. Bisher schreibt das Bundesarchivgesetz vor, dass über das Handeln etwa des Kanzlers zwar nicht jedes Detail – wie zum Beispiel ein Wortprotokoll der Putin-Gespräche – aufgehoben und veraktet werden muss, aber der Weg zur Entscheidung müsse nachvollziehbar sein.
Generell beklagt das Bundesarchiv, dass es bisher auch kein umfassendes Dokumentationssystem für relevante digitale Vorgänge wie Kurznachrichten oder E-Mails gebe. Die Wochen vor dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben nach SZ-Recherchen offengelegt, wie sich die Regierung auf zu optimistische Annahmen des Bundesnachrichtendienstes (BND) verlassen hat. Für Historiker wären daher die internen Lageeinschätzungen des BND eine wichtige Quelle, wenn es um die These geht, ob Berlin das Kriegsrisiko zu gering eingeschätzt hat und dann auch entsprechend schlecht vorbereitet war. Aber gerade bei den BND-Akten ist seit Jahrzehnten vieles der öffentlichen Archivierung entzogen.